Frage an Ingrid Hack von Marco C. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Hack,
als Richter werde ich nach der Besoldungsgruppe R1 besoldet. Wie ist es gerechtfertigt, Richter und Beamte ab einer bestimmten Besoldungsgruppe von der Besoldungserhöhung vollständig auszunehmen? Es war allenthalben zu lesen, dass stärkere Schultern größere Belastungen (er)tragen könnten. Man mag Ihnen hierbei zustimmen. Ist Ihnen jedoch klar, dass das Alimentationsprinzip, welches meiner Besoldung zugrunde liegt, die ausschließliche Berücksichtigung von fiskalischen Aspekten nicht zulässt? Sind Ihnen die Vorlagebeschlüsse des VG Halle und des OVG NRW bekannt? Beide Gerichte halten die Besoldung von Richtern für in verfassungswidriger Weise zu niedrig. Die Beamten und Richter sind schon seit Jahren, wenn nicht Jahrzenten (so die genannten Beschlüsse) von der Einkommensentwicklung abgekoppelt. Anfragen von Richtervertretungen werden mit kaum noch zu überbietender Arroganz von Ministerseite de facto ignoriert. Die Pensionen sind alles andere als sicher. Und nun auch noch Nullrunden, sodass unter Berücksichtigung der Inflation die Besoldung sinkt? Ich darf doch sehr um Antwort bitten.
Mit freundlichen Grüßen
Marco Coltro