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Ingrid Brand-Hückstädt
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Frage von Bernd L. •

Frage an Ingrid Brand-Hückstädt von Bernd L. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrte Frau Brand-Hückstädt,

Der gültige Raumordnungsplan 1998 und der Entwurf zum LEP schützen den ländlichen Raum, indem sie eine Reglemtierung der Mobilfunkanlagen als Soll Aufgabe definieren.
Werden sie sich dafür einsetzen, das Landschaftsbild nachhaltig zu erhalten, indem der seit Anfang des Jahres geänderte §63 der LBO mit seinem Freibrief für Mobilfunkantennen dahingehend geändert wird, das insbesondere diese gewerblichen Anlagen baugenehmigungspflichtig werden.

mfg Bernd Leube

Portrait von Ingrid Brand-Hückstädt
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Leube,

die FDP hat sich vorgenommen, Bürokratie-Abbau voranzutreiben und dabei auch Genehmigungsverfahren soweit wie möglich zu vereinfachen und zu verkürzen.
So gesehen wäre es ein Widerspruch, wenn Mobilfunkantennen wieder genehmigungspflichtig würden. Es ist nun mal die Zeit der Mobiltelefone und bei den meisten Menschen der Wunsch nach jederzeitiger Erreichbarkeit. Oft ist es sogar ein berufliches Erfordernis. Wir würden uns in Schleswig-Holstein noch weiter von der technischen Entwicklung anderer Bundesländer/europäischer Länder abkoppeln, wenn wir diese Bauwerke einer stringenten Genehmigungspflicht unterziehen würden.
Gleichwohl gebe ich Ihnen Recht, dass manche Orte für diese Bauwerke nicht glücklich gewählt sind. Eine gewisse Sensibilität bei der Standortsuche wäre in Zukunft wünschenswert.

Mit freundlichen Grüßen

Ingrid Brand-Hückstädt