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Ingrid Arndt-Brauer
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Frage von Rudolf K. •

Frage an Ingrid Arndt-Brauer von Rudolf K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Arndt-Brauer,

der Schuldenstand der öffentlichen Hand in der Bundesrepublik (Bund, Länder, Gemeinden) beträgt aktuell rund 1.580 Milliarden Euro, das sind rund 20.000 Euro pro Person. Die steigenden Einnahmen durch die derzeit gute Wirtschaftslage werden aber augenscheinlich nicht dazu verwendet, dem nach wie vor ungebremsten Schuldenmachen zu begegnen, sondern um die Ausgaben zu erhöhen und Besitzstände zu schaffen, die später nur mit neuen Schulden finanziert werden können.

Welche Anstrengungen unternehmen Sie im Rahmen Ihrer Abgeordnetentätigkeit und Ihrer Funktion im parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung, damit der Schuldenstand nachhaltig verringert wird?

Mit freundlichem Gruß
Rudolf Kohler

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kohler,

vielen Dank für Ihre Frage. Die Haushaltskonsolidierung ist eine zentrale Forderung der SPD. Ich halte es für unumgänglich, dass der Bund bis 2011 einen ausgeglichenen Haushalt aufweist und wir dann - eine robuste Konjunktur vorausgesetzt - mit der (langfristigen) Tilgung von Schulden beginnen können. In der Arbeitsgruppe Finanzen der SPD unterstütze ich daher gemeinsam mit meinen Kollegen die Forderung von Finanzminister Steinbrück nach dem Vorrang der Haushaltsanierung vor populären, aber nur auf Pump finanzierbaren Steuersenkungen. Ungeachtet der noch bestehenden Neuverschuldung des Bundes haben wir in den letzten Jahren beim Schuldenabbau schon viel erreicht. Ihren Eindruck, dass weiter ungebremst Schulden angehäuft werden, kann ich nicht bestätigen. Länder und Kommunen haben im letzen Jahr sogar Haushaltsüberschüsse verzeichnen können - gesamtstaatlich (Bund, Länder, Kommunen und Sozialversicherungen) haben wir 2007 erstmals seit der Wiedervereinigung eine "schwarze Null" erreichen können (200 Millionen Euro Überschuss)!

Der Bund hat in den vergangenen Jahren erhebliche Mittel in Kinderbetreuung, Bildung (z. B. Ganztagsschule), Forschung und Infrastruktur investiert. Diese Zukunftsinvestitionen sind für den Erhalt unseres Wohlstandsniveaus von herausragender Bedeutung. Deutschland ist ein rohstoffarmes Land und kann als Standort im globalen Wettbewerb nur bestehen, wenn Fachkräfte und eine sehr gut ausgebaute Infrastruktur vorhanden sind. In den nächsten Jahren werden wir die genannten Investitionen verstetigen und noch weiter ausbauen müssen. Ich halte es daher für verantwortlich und notwendig auch in Zeiten mit (geringem) Haushaltsdefizit dauerhaft in den Bereichen, die unsere Zukunfsfähigkeit elementar berühren, zu investieren. Schuldenabbau ist kein Selbstzweck, sondern bedarf einer maßvollen Umsetzung.

Ich persönlich halte es für wichtig, dass wir wirksame Verschuldungsgrenzen für alle Gebietskörperschaften einführen, so dass es uns über einen jeweiligen Konjunkturzyklus gelingt, einen ausgeglichenen Staatshaushalt zu schaffen. Als stellvertretendes Mitglied in der Föderalismuskommission II setze ich mich dafür ein, dass wir eine solche Regel finden. Ich will aber nicht verhehlen, dass es unterschiedliche Interessen von Bund und Ländern gibt. Auch innerhalb des Bundes und bei den Bundesländern existiert kein einheitliches Meinungsbild, zumal die wirtschaftliche Situation der Länder (Altschulden, Wirtschaftskraft etc.) ausgesprochen heterogen ist. Eine Einigung wird daher vermutlich sehr schwierig werden. Der Bund wird aber ohne die Mithilfe der Länder und Kommunen keine wirksame Begrenzung der Schulden leisten können.

Meine Forderung nach einer nachhaltigen Finanzpolitik bringe ich auch im "Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung" (PBNE) ein. Der PBNE ist ein beratendes Gremium, welches Empfehlungen und Berichte an Bundesregierung und Öffentlichkeit / Zivilgesellschaft geben kann. Von dieser Möglichkeit der (öffentlichen) Einflussnahme macht der PBNE regelmäßig Gebrauch. Im demnächst erscheinenden Fortschrittsbericht 2008 zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung hat der PBNE in einem eigenen Textbeitrag ausdrücklich auf die Erfordernis einer wirksamen Begrenzung der Verschuldung als unverzichtbarem Bestandteil der Generationengerechtigkeit hingewiesen. Im Zusammenhang mit der Reduzierung der finanziellen Lasten für die nachfolgenden Generationen hat der PBNE eine Anhörung zum Thema Generationengerechtigkeit durchgeführt. Diese wird derzeit ausgewertet. Ebenso plant der PBNE eine Expertenanhörung zum Thema "Generationengerechtigkeitsgesetz" durchzuführen.

Ich hoffe, Ihnen einen zufriedenstellenden Überblick über meine Aktivitäten und Positionen zum Thema Staatsverschuldung gegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Ingrid Arndt-Brauer