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Ingrid Arndt-Brauer
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Frage von Philipp P. •

Frage an Ingrid Arndt-Brauer von Philipp P. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrte Frau Arndt-Brauer,

schächten ist in Deutschland grundsätzlich nicht gestattet, die Einfuhr von Fleisch im Ausland geschächteter Tiere ist dagegen legal.
Dieses ohnehin schon weiche Verbot wird in der Praxis jedoch weiter aufgeweicht.
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__4.html
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__17.html

Zum einen gibt es die Möglichkeit in Deutschland Tiere unter Betäubung zu schächten.
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/schlachten-kurs-grub-1.3998717#
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/schlachten-kurs-grub-1.3998717-2

Außerdem wird Fleisch von im Ausland geschächteten Tieren nach Deutschland importiert.
https://youtu.be/MXN2piFmWLo

Die Nachfrager beruft sich auf religiöse Interessen und die Freiheit zum Bekenntnis/Religion.
In Deutschland gilt jedoch die Freiheit sich zu einem Bekenntnis oder einer Religion zu bekennen.
Es gilt jedoch nicht die Freiheit der Bekenntnisse/Religionen alles zu tun.

Das schächten ist ein mitunter minutenlanger Todeskampf für die Tiere.
Wen Sie sehr starke Nerven haben können Sie sich hier anschauen was schächten für die Tiere bedeutet.
https://www.youtube.com/watch?v=paH6JmVL2FA

Was werden Sie gegen diese Tierquälerei tun?

Mit freundlichen Grüßen
P. P.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr P.,

herzlichen Dank für Ihre Frage, in der Sie sich auf das Schächten von Tieren unter Aspekten des Tierschutzes beziehen.

Der Schutz von Tieren ist im Grundgesetz als Staatszielbestimmung aufgenommen. Ich stelle mich hinter diese Wertung.

Gleichwohl gibt es religiöse Überzeugungen, in denen das Schächten eine Glaubensregel darstellt. Die Religionsfreiheit schützen wir ebenfalls grundgesetzlich. Auch hinter dieser Wertung stehe ich voll und ganz. In einem Land wie Deutschland, in dem immer mehr Menschen mit ganz unterschiedlichen religiösen Überzeugungen leben, ist der Schutz der Religionsfreiheit besonders wichtig. Es ist aus meiner Sicht deshalb erforderlich, beim Schächten von Tieren dann zu einer abgewogenen Lösung zu kommen, wenn die Betroffenen diese Praxis als zwingende religiöse Regel betrachten. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat in einem entsprechenden Urteil hierzu Leitlinien aufgezeigt und Ausnahmegenehmigungen dann ermöglicht, wenn die Schächtung des Tiers von fachkundigen Personen vorgenommen wird. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, Fleisch von geschächteten Tieren zu importieren.

Diese Regelungen sind meines Erachtens dazu geeignet, den angemessenen Ausgleich zwischen dem Staatsziel des Tierschutzes und dem Schutz der Religionsfreiheit herzustellen. Für ein vollständiges Schächtverbot – welches verfassungswidrig wäre – werde ich mich daher nicht einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ingrid Arndt-Brauer, MdB