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Ingrid Arndt-Brauer
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Frage von Stefanie E. •

Frage an Ingrid Arndt-Brauer von Stefanie E. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Arndt-Brauer,

ich bin Erzieherin und arbeite als Kindertagespflegeperson in Rheine.

Tagespflegepersonen üben eine verantwortungsvolle Tätigkeit im Bereich der Bildung und Betreuung von unter dreijärigen Kindern aus. Viele Kommunen könnten den steigenden Betreuungsbedarf ohne die Arbeit der Tagespflegepersonen nicht bewältigen. Die Qualifikation der Tagespflegepersonen steigt, denn die Zahl der Unterrichtsstunden laut DJI-Curriculum beträgt mittlerweile 300 Unterrichtseinheiten. Es sind auch viele Erzieher in dem Bereich tätig. Ein steigender Anteil der Tagespflegepersonen übt die Tätigkeit mittlerweile in Vollzeit, also hauptberuflich aus. Laut SGB VIII §23 erhalten sie dafür eine sogenannte Anerkennung für Förderleistung. Dieser Betrag reicht aber meist nicht aus, um davon auskömmlich zu leben. Zumal die Sonderregelung zu den KV-Beiträgen 2018 ausläuft. Dann müssten sich die Tagespflegepersonen als Selbständige hauptberuflich versichern und könnten die viel zu hoch angesetzten KV-Pauschalen nicht mehr aufbringen.

Wie wollen Sie die Rahmenbedingungen für die Kindertagespflege in Zukunft gestalten?

Was halten Sie vom Modell der leistungsgerechten Bezahlung des Bundesverbandes für Kindertagespflege? Sehen Sie darin eine Möglichkeit die Rahmenbedingungen für Kindertagespflegepersonen fairer zu gestalten? Ist dies in die Praxis umsetzbar?
https://www.bvktp.de/files/bvktp-broschu__re_modell_zur_vergu__tung.pdf

Ich freue mich auf Ihre Antwort.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau E.,

ich danke Ihnen vielmals für Ihre Frage. Ich möchte, dass Eltern für die gute Betreuung ihrer Kinder passgenaue Angebote zur Verfügung stehen. Die Qualität von Kinderbetreuung soll transparent sein und es sollen bundesweit gleiche Standards herrschen. Dazu wollen wir als SPD u.a. die Kindertagespflege weiter professionalisieren und aufwerten. Die Kindertagespflege ist eine wesentliche Säule der Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren. Sie ist eine zur Kindertageseinrichtung gleichwertige Betreuungsform, die sich durch eine besonders familiennahe Betreuung auszeichnet und daher insbesondere für Kinder unter drei Jahren geeignet ist.

Höhe und Zusammensetzung der Geldleistung variieren je nach Bundesland und Jugendamtsbezirk. Dabei spielen auch Faktoren wie Qualifikation der Tagespflegeperson, Betreuungsdauer und -zeit sowie Anzahl, Alter und etwaige besondere Bedürfnisse der betreuten Kinder eine Rolle. Wir wollen, dass Tagesmütter und Tagesväter auch weiterhin von ihrer Tätigkeit leben können. Tagespflegepersonen, die die Tätigkeit auf Dauer ausüben und für die das Tagespflegeentgelt wesentlicher Bestandteil des Einkommens ist, sollten Möglichkeiten zur Weiterqualifizierung erhalten. Mit dem Erreichen einer höheren Qualifikation sollte eine bessere Vergütung und soziale Absicherung verbunden sein.

Für alle Formen der Kindertagespflege gilt es, die Beratungsinfrastruktur, die pädagogische Begleitung und die Vernetzung zu stärken. Wir wollen die `Sozialen Berufe´ insgesamt aufwerten. Menschen, die in Gesundheits-, Pflege-, Erziehungs-, Sozial- und Bildungsberufen arbeiten, verdienen mehr Anerkennung. Die SPD strebt daher eine Beschäftigungspolitik an, durch die soziale Dienstleistungen gestärkt werden. Die Träger, Dienste und Einrichtungen sind ebenso in der Verantwortung wie Bund, Länder und Kommunen. Denn die öffentliche Hand legt Rahmenbedingungen sowie die finanzielle Ausstattung fest.

Aufgrund der vielfältigen Herausforderungen, vor denen unsere Gesellschaft steht, werden die sozialen Berufe weiter an Bedeutung gewinnen. Dieser Bedeutungszuwachs muss sich auch im Einkommen widerspiegeln. Deshalb wollen wir die sozialen Berufe aufwerten. Um der Zersplitterung der arbeitsrechtlichen Vereinbarungen und der Tarifabschlüsse zu begegnen, ist ein allgemeinverbindlicher `Branchentarifvertrag Soziales´ notwendig.

Selbstständig tätige Tagespflegepersonen können in der gesetzlichen Krankenkasse entweder über die Ehepartnerin oder den Ehepartner familienversichert oder freiwillig krankenversichert sein. Die gesetzliche Krankenversicherung machen wir für Selbstständige mit geringem Einkommen günstiger. Dazu werden wir die Bemessung der Beiträge für Selbstständige einkommensabhängig ausgestalten und so die Beiträge bei geringen Einkommen senken. Außerdem wollen wir mit der Einführung einer paritätischen Bürgerversicherung einen einheitlichen Versicherungsmarkt schaffen, in dem alle BürgerInnen nach ihrer individuellen Leistungsfähigkeit in ein Versicherungssystem einzahlen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass es auch in Zukunft zum Thema Krankenversicherungsschutz von Kindertagespflegepersonen ausgewogene und sozialverträgliche Lösungen für Tagesmütter und Tagesväter geben wird.

Mit freundlichen Grüßen

Ingrid Arndt-Brauer, MdB