Frage an Ingrid Arndt-Brauer von Andreas G. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Arndt-Bauer,
In Deutschland werden Arbeitseinkommen zwischen 49 % und 34 % belastet. Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen nach Einführung der Abgeltungssteuer lediglich einer Belastung von maximal 28,63 %. Damit liegt die Belastung von Arbeitseinkommen um bis zu 20 % höher als die Belastung von Kapitaleinkommen. Es ist offensichtlich das hier unproduktive Einkommen steuerlich gefördert, produktives Einkommen steuerlich belastet wird. Nun wird diskutiert die Abgeltungssteuer wieder abzuschaffen. Dabei ist die Besteuerung von Kapitaleinkünften an der Quelle ein gut funktionierendes System. Zu dem sichert es dem Fiskus stetig fließende Steuereinnahmen. Die beabsichtige Vereinfachung im Steuerrecht ist tatsächlich eingetreten. An dem bestehenden System sollte daher keine Änderungen erfolgen. Eine Lösung für das Problem, an dem System der Besteuerung von Kapitaleinkünften an der Quelle mit gesondertem Steuersatz festzuhalten, aber die Begünstigung von Kapitaleinkünften gegenüber Arbeitseinkommen abzuschaffen, ist meiner Ansicht nach, die Erhöhung des Steuersatzes für Kapitaleinkünfte auf 40 %. Mit Soli.Zuschlag und Kirchensteuer ergäbe sich eine Belastung von ca. 46 %. Gleichzeitig sollte die Prüfung nach § 32d Abs. 6 EStG (Günstigerprüfung) abgeschafft werden. Damit wären dann Kapitaleinkünfte über dem Sparerfreibetrag immer mit einem Steuersatz versteuert die der durchschnittlichen Belastung von Arbeitseinkommen entspricht. Flankierend hierzu sollte der Sparerfreibetrag vervierfacht werden. Kleine Sparvermögen wären dann auch bei steigenden Zinsen von der Erhöhung der Abgeltungssteuer nicht betroffen. Nur Besitzer von großen Vermögen wäre von der Erhöhung betroffen. Darüber hinaus könnten die steigenden Einnahmen aus der Abgeltungssteuer verwendet werde, um z.B. den Arbeitnehmerpauschbetrag auf 2.000 EUR zu verdoppeln. Dies würde zu einer Entlastung der Arbeitnehmer führen. Mich würde Ihre Meinung hierzu interessieren.
Andreas Giebel
Sehr geehrter Herr Giebel,
vielen Dank für Ihr Schreiben. Die Erhöhung der Steuern auf Kapitaleinkünfte war Bestandteil des Regierungsprogramms zur Bundestagswahl 2013 der SPD. Dort hieß es:
"Arbeit darf nicht höher besteuert werden als Einkommen aus Kapitalvermögen. Deshalb wollen wir in einem ersten Schritt die Abgeltungssteuer unter Beibehaltung des Optionswahlrechtes von 25 Prozent auf 32 Prozent erhöhen. Sollten wir feststellen, dass das Aufkommen dieser Abgeltungssteuer geringer ausfällt als die voraussichtlichen Einnahmen bei der Besteuerung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz, wollen wir die Abgeltungssteuer innerhalb von drei Jahren abschaffen und die Kapitalerträge wieder der synthetischen Besteuerung (einheitliche Besteuerung des gesamten Einkommens) unterwerfen."
Da CDU/CSU Steuererhöhungen im Koalitionsvertrag kategorisch ausgeschlossen haben, können wir unser Anliegen in dieser Wahlperiode nicht mehr umsetzen. Ab 2017 wird der Automatische Informationsaustausch von Daten Steuerpflichtiger an die Steuerbehörden in ganz Europa eingeführt sein. Damit ist aus Sicht der SPD die Grundlage für die Erhöhung der Abgeltungssteuer gegeben, da Steuerflucht und -vermeidung kaum mehr möglich sind.
In den nächsten Wochen und Monaten werden wir in der SPD beginnen, über das Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2017 zu debattieren. Die Frage der Ausgestaltung der Abgeltungssteuer wird sicher Teil dieser Erörterungen sein. Ich bin gerne bereit, Ihre Anregungen aufzugreifen und in den Diskussionsprozess einzubringen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Arndt-Brauer