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Frage von Maximilian K. •

Frage an Ingrid Arndt-Brauer von Maximilian K. bezüglich Finanzen

Wie viel "kostet" der Kinderfreibetrag (7.248€ p.a) den Staat im Jahr?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Klasen,

Das Bundesfamilienministerium hat die familienpolitischen Leistungen evaluieren lassen. Die von PROGNOS im Juni 2014 vorgestellte Studie füge ich Ihnen bei. Diese nennt auch die Kosten für steuerliche Leistungen (Kinderfreibetrag/Kindergeld).

Bei Kindergeld und Kinderfreibeträgen handelt es sich um zentrale Instrumente des (steuerlichen) sog. Familienleistungsausgleichs. Beide stellen zwei Seiten derselben Medaille dar und können nicht getrennt voneinander betrachtet werden. Ziel dieses Ausgleichs ist es, die verfassungsrechtliche Verpflichtung, das Einkommen der Eltern, das zur Sicherung des Existenzminimums sowie des Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarfs ihrer Kinder benötigt wird, steuerlich freizustellen.

Der Staat wäre rein verfassungsrechtlich nicht zur Zahlung/Förderung durch Kindergeldzahlungen verpflichtet - die Gewährung von steuerlichen Freibeträgen würde ausreichen. In Deutschland wurde das Kindergeld aber als familienpolitisch (sozial) begründete Transferleistung und Bestandteil des Familienleistungsausgleichs im Einkommensteuer- und Bundeskindergeldgesetz festgeschrieben. Es ist eine Sozialleistung, soweit die Höhe des Kindergeldes über die verfassungsrechtlich notwendige Steuerfreistellung hinausgeht - was bei der Mehrheit der Familien der Fall ist. Sofern umgekehrt die Steuerersparnis durch die Freibeträge für Kinder über dem gezahlten Kindergeldbetrag liegt, kommen die Freibeträge durch die Günstigerprüfung zur Anwendung, sodass auch die verfassungsmäßig gebotene Entlastung gewährleistet ist.

Die Summe umfasst für das Bezugsjahr 2010 steuerliche Leistungen für den Familienleistungsausgleich (Kindergeld und Freibetrag) in Höhe von ca. 40 Mrd. Euro. Heute liegen die Beträge etwas höher.

Mit freundlichen Grüßen

Ingrid Arndt-Brauer, MdB