Frage an Ingrid Arndt-Brauer von Karl-Jürgen H. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Arndt-Brauer,
die Sicherheit in der Cyber-Welt (d.h. die IT-Sicherheit) hat sich gegenüber der Sicherheit in der körperlichen Welt leider keineswegs verbessert. Gleichwohl besteht seitens Regierungen, Notenbanken und Geschäftsleuten der verbreitete Wunsch, den Bürgern das Bargeld auszutreiben. Angeblich zur Abwehr von Terror, Kriminalität und Bazillen wird weltweit offen zum „war against cash“ geblasen (- damit dann von den Bürgern negative Zinsen eingetrieben werden können und der „Datenreichtum“ über die Bürger vermehrt werden kann.)
In Deutschland soll jetzt – noch ganz vorsichtig – zunächst ein Höchstbetrag für Bargeldgeschäfte eingeführt werden.
Wie stehen Sie dazu?
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Jürgen Hanßmann
Sehr geehrter Herr Hanßmann,
die Bekämpfung der Geldwäsche ist ein legitimes Anliegen. Es gilt passende Instrumente zu entwickeln, um dieser entgegenzuwirken. Als vorrangige Maßnahme befürworte ich eine Abschaffung der 500 Euro Scheine.
Einer möglichen Einführung einer Obergrenze für Bargeldgeschäfte stehe ich offen gegenüber. Besonders problematisch ist der Gebrauchtwagenmarkt (keine Händler!). Ob diese Grenze dann schon bei 5.000 oder vielleicht auch bei 10.000 liegen könnte, sollte noch diskutiert werden.
Die Obergrenze ist kein Schritt zur Abschaffung des Bargeldes - eine solches Vorhaben würde ich ablehnen. Mir sind keinerlei Bestrebungen bekannt, das Bargeld abzuschaffen. Es geht auch nicht darum negative Zinsen von den Bürgern einzutreiben. Zinspolitik ist Sache der EZB - Zinsen können in Zukunft auch wieder steigen. Bürger haben zudem diverse andere Möglichkeiten Geld gewinnbringend anzulegen.
Die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger tätigt kaum Kaufvorgänge jenseits der o.g. genannten Summen, daher wären mit einer solchen Grenze weder spürbare Einschränkungen im alltäglichen Zahlungsverkehr, noch die Gefahr einer Überwachung (Stichwort „Bewegungsprofile“) verbunden. An Geldautomaten können max. 1.000 Euro pro Tag abgeholt werden. Diese (viel niedrigere) Grenze hat meines Wissens noch nie Anlass zu Kritik gegeben.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Markus Hemker (wiss. Mitarbeiter)