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Ingrid Arndt-Brauer
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Frage von Reiner M. •

Frage an Ingrid Arndt-Brauer von Reiner M. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Arndt-Brauer,

ich möchte Sie gerne zum Thema Steuern und Steuertricks der großen Konzerne etwas fragen.

Soweit ich weiß, beruhen nahezu alle Steuertricks der Konzerne darauf, dass Gewinne ins steuerfreie Ausland geschoben werden, indem der Konzern quasi "bei sich selbst" Leistungen jegweder Art (Lizenzen, Bauteile, Markenrechte etc...) kauft und damit die Gewinne im steuerfreien Ausland anfallen.

Ich möchte hierzu einen Vorschlag machen, wie das zu versteuernde Einkommen brechnet werden könnte, so dass dies nicht mehr möglich ist:

1.) Als erstes wird der weltweite Gewinn des Konzerns genommen, egal wo der Gewinn anfällt. Es werden alle Gewinne der Gesamtstruktur zusammen genommen, für die Gesamtstruktur besteht Offenbahrungspflicht bzw. wird vom Finanzamt ermittelt.

2.) Des weiteren wird die Anzahl aller weltweit Beschäftigten des Konzerns genommen, egal in welchem Land diese arbeiten. Dabei ist darauf zu achten, dass keine Scheinselbststaändigen auftauchen, die nicht mitgezählt werden.

3.) Es wird nun der weltweite Gewinn (1) genommen, und durch die weltweite Anzahl der Mitarbeiter (2) dividiert. Als Ergebnis erhält man den Gewinn pro Mitarbeiter weltweit.

4.) Das zu versteuernde Einkommen ist nun das Produkt aus dem Gewinn pro Mitarbeiter weltweit und der Anzahl der im Land (hier in Deutschland) beschäftigten Mitarbeiter. Auch hier ist auf Scheinselbstständigkeit zu achten.

So ist es egal, wo die Gewinne anfallen und wo die Konzernzentrale sitzt. Der Gewinn pro Mitarbeiter weltweit bleibt gleich und die Anzahl der im Land Beschäftigten auch.
Alle Mitarbeiter tragen gleichermaßen zum Gewinn bei.

Die Regeluung ist kompatibel mit sich selbst, da ein Mitarbeiter nur in einem Land gleichzeitig beschäftigt sein kann. Es wird in jedem Land genau der Anteil vom weltweiten Gewinn versteuert, der in diesem Land auch erwirtschaftet wurde, jeweils gemessen an der Anzahl der Mitarbeiter.

Was halten Sie von meinem Vorschlag?

Reiner Müller

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihre Frage. Sie beschreiben das Problem der legalen Steuergestaltung. Dieses ist den FinanzpolitikerInnen in Deutschland, in und außerhalb der EU sowie auch mir selbst sehr wohl bekannt.

Die Mitarbeiterzahl als Bemessungsgrundlage für die Besteuerung heran zu ziehen macht keinen Sinn. Je höher die Mitarbeiterzahl, je mehr Steuern fielen in einem Land an, so ihr Vorschlag. Dadurch würden Anreize entstehen, dort die meisten Mitarbeiter zu beschäftigen, wo die Unternehmenssteuern am niedrigsten sind. Neue unerwünschte Verlagerungseffekte, z.B. Produktionsauslagerung in Niedrigsteuerländer, wären wahrscheinlich.

Es gibt einen Aktionsplan der OECD namens BEPS (Base Erosion and Profit Shifting), der sich genau mit der von Ihnen beschriebenen Problematik beschäftigt (s. Anlage). Eine weltweite Zusammenarbeit der Finanzbehörden existiert noch nicht. Das Thema ist, wie Sie der bei beigefügten Unterlage entnehmen können, ausgesprochen komplex - d.h. schnelle und einfache Lösungen wird es nicht geben können.

Mit freundlichen Grüßen
gez. I. Arndt-Brauer