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Ingrid Arndt-Brauer
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Frage von Heike R. •

Frage an Ingrid Arndt-Brauer von Heike R. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Arndt-Brauer,

es gibt in Europa geltendes Recht, z.B. Dublin, Was Frau Merkel einfach mal so außer Kraft gesetzt hat, ohne rechtliche Legitimation.
Ich hoffe, soetwas sollte in einem demokratischen Rechtsstaat die Ausnahme sein.
Meine Frage richtet sich zum VW Skandal und den möglichen Folgen.
Die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer richtet sich seit dem 01.07.2009 bei einem PKW zunächst einmal nach einem Sockelbetrag, der von der Größe des Hubraums abhängig ist. Darüber hinaus ist der CO2-Ausstoß für die Berechnung der Kfz-Steuer maßgeblich. Hierdurch sollen die Besitzer von schadstoffarmen Wagen entlastet werden.
Wenn sich nun die Angaben von VW, bezüglich des Dieselfahrzeug CO2 Austoß als Mogelpackung herausstellen sollten, dann müssen doch sich die Besitzer entsprechend höhere Steuern zahlen, wie es das Gesetz vorschreibt und dürfen nicht einfach befreit werden?
Sie können Sich dann ja, bezüglich Schadenersatz privat an den VW Konzern halten, oder?
Ich erwarte dies eindfach, da unsere Umwelt schon zuviel belastet ist.
Wie sieht es der Finanzausschuß?

Heike Rogall

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Rogall,

damit man den Treibstoffverbrauch eines Polo mit einem Porsche überhaupt vergleichen kann, wird der Verbrauch in einem genormten Verfahren ermittelt, das die EU-Behörden bis ins Detail festgelegt haben. Das seit 1996 gebräuchliche Verbrauchsmessverfahren heißt NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus). Dieser ermittelt den Verbrauch unter optimalen Bedingungen. Diese stimmen oft nicht mit dem Nutzungsprofil des Kunden überein, insbesondere dann, wenn viel Kurzstrecken- und Stadtverkehr vorkommt. Von Manipulation, wie bei den Stickoxiden, kann aber keine Rede sein, da die Bedingungen unter denen der Normverbrauch ermittelt wird, genauestens bekannt sind.

Die Kfz-Besteuerung orientiert sich - was die CO2-Emissionen betrifft - an den in den Fahrzyklen orientierten Werten, selbst wenn diese sich in der Praxis als zu günstig erwiesen haben. Eine Änderung der Bemessungsgrundlage setzt eine Neudefinition des Fahrzxyklus/Messverfahrens voraus. Es gibt Pläne zur Einführung eines neuen Fahrzyklus/Verfahren. Der sog. WLTP-Zyklus (Worldwide Harmonized Light Duty Test Procedure) wurde anhand weltweit gesammelter Fahrdaten entwickelt und deckt Fahrsituationen vom Innenstadtverkehr bis hin zur Autobahnfahrt ab. Die Einführung in die europäische Gesetzgebung ist noch nicht erfolgt und wird noch Zeit beanspruchen.

Das gleiche Fahrzeug wird im WLTP mehr verbrauchen als im NEFZ. Der jetzige CO2-Gesetzgebung erstreckt sich bis zum Jahr 2020. Es stellt sich die Frage des Vertrauensschutzes für die Halter bereits zugelassener Fahrzeuge. Ich gehe daher nicht von Kfz-Steuererhöhungen für bereits zugelassene Fahrzeuge aus. Der Finanzausschuss kann erst dann in die Beratungen einsteigen, wenn eine EU-Richtlinie vorliegt und ein entsprechender Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht worden ist.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Ingrid Arndt-Brauer