Frage an Ingrid Arndt-Brauer von Herman G. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Arndt-Bauer,
als Vorsitzende des Finanzausschuss möchte ich Sie zum Änderungsantrag Bundestags-Drs. 18/5010 bzgl der Neuregelung von Delistings im Zusammenhang mit Abfindungsangeboten gerne ein paar Fragen stellen.
Durch den angedachten Wegfall einer Abfindungsverpflichtung nach einem Übernahmeangebot haben Großaktionäre und Übernehmer enormes Drohpotential gegenüber Kleinaktionären. Da es später schlicht keine andere Möglichkeit mehr gibt seine Aktien zu verkaufen, werden kleinere Aktionäre quasi gezwungen das Übernahmeangebot anzunehmen, egal ob es weit unter dem tatsächlichen Wert liegt.
Der neue Gesetzesvorschlag gibt Grossaktionären die Möglichkeit alleine durch die Delisting-Androhung günstig Aktien einzusammeln.
Dadurch wird der Schutz von Kleinaktionären gründlich ausgehebelt.
Mich würde interessieren welche Experten, Fachleute und oder Kanzleien Sie bei der Neufassung des Gesetztes beraten haben?
Zudem möchte ich gerne wissen ob dieser Gesetzestext nochmal nachgebessert wird dahingehend, dass eben nicht nach einem Abfindungsangebot einfach lautlos ein Delisting ohne jegliche wirtschaftliche Kompensation der noch ausstehenden Aktionäre durchgeführt werden kann.
Vielen Dank für Ihre Zeit.
Mit freundlichen Grüßen
H. Gelinde
Sehr geehrter Herr Gelinde,
vielen Dank für Ihre Frage. Der gesetzliche Änderungsvorschlag beim so genannten Delisting muss zum Schutz der Anleger nachgebessert werden. Dies hat die heutige Sachverständigenanhörung zum Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Finanzausschuss des Bundestags deutlich gezeigt. Aktiengesellschaften können sich nach jetziger Rechtslage von der Börse zurückziehen- sogenanntes Delisting - ohne ihre Aktionäre fragen oder entschädigen zu müssen. Da nach Delistings aber Anleger ihre Aktien nicht mehr jederzeit einfach verkaufen können, kommt es oft zu regelrechten Kursstürzen. Die SPD-Bundestagsfraktion will die Anleger hiervor künftig schützen. In der Sachverständigenanhörung des Finanzausschusses gab es insbesondere von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz und der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger berechtigte Kritik an wichtigen Punkten des Entwurfs, die die SPD-Bundestagsfraktion aufgreifen will.
Die nach dem gesetzlichen Änderungsvorschlag vorgesehene Entschädigung zum durchschnittlichen Börsenkurs der letzten drei Monate greift wegen möglicher Kursschwankungen zu kurz. Ein faires Abfindungsangebot muss sich am Ertragswert orientieren.
Auch die Möglichkeit, nach einem Übernahmeangebot ohne Abfindung zu delisten, wenn ein zuvor unterbreitetes Übernahmeangebot eines potentiellen Bewerbers ausgeschlagen wurde, umgeht den Anlegerschutz. Aktionäre wären gezwungen, jedes noch so schlechte Übernahmeangebot anzunehmen, aus Sorge, dass der Aktienwert bei einem Delisting durch die eingeschränkte Verkaufbarkeit noch tiefer sinkt als das schlechte Übernahmeangebot. Die SPD-Bundestagsfraktion und ich werden uns daher bei den anstehenden parlamentarischen Beratungen für spürbare Verbesserung des Anlegerschutzes einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Ingrid Arndt-Brauer