Frage an Ingrid Arndt-Brauer von Ulrich D. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Arndt-Brauer,
Hintergrund:
Die Presse in Hamburg berichtet:
"Die Hamburger Senatsverwaltung will im kommenden Jahr 500 Null-Euro-Jobs einrichten.
Sie sollen auf Paragraph 16 Absatz 1 Sozialgesetzbuch (SGB) II in Verbindung mit Paragraph 45 SGB III fußen. Auf diesem Weg versucht der Sozialsenat offenbar, die Schutzvorschriften des Paragraphen 16 d SGB II auszuhebeln. Letzterer hat für Ein-Euro-Jobs mit klaren Maßgaben gegolten: Eine Mehraufwandsentschädigung ist demnach zu gewährleisten, ebenso der Arbeitsschutz und die Berücksichtigung des Bundesurlaubsgesetzes."
Meine Fragen hierzu:
1. Ist dieses die logische Konsequenz, der von der SPD eingeführten und von Ihnen als richtige bezeichneten Hartz-Gesetzgebungen?
2. Wo ist der Unterschied zu kostenlosen Zwangsarbeit im Rahmen dieses "Versuchsballon" zu Nordkorea?
3. Sollen die Menschen bei Weigerung sanktioniert werden und O € pro Monat erhalten, was ja im Hartz4-Bereich so vorgesehen ist?
4. Wie begründen Sie dieses Verhalten zur automatischen Diätenerhöhung der Abgeordneten und der anstehenden Diätenerhöhung um 10%?
Ihrer persönlichen (nicht der SPD) sehe ich mit Interesse entgegen.
MfG
Ulrich Dißars
Sehr geehrter Herr Dißars,
Ihre Fragen betreffen die Politik der Hamburger Senatsverwaltung. Ich verfüge nicht über belastbare Informationen zu dem in der Presse dargestellten "Sachverhalt". Grundsätzlich nehme ich zu landespolitischen Entscheidungen keine Stellung. Ich empfehle Ihnen im Bedarfsfall den Senat der Stadt Hamburg zu kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Arndt-Brauer