Frage an Ingrid Arndt-Brauer von Thomas G. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Arndt-Brauer,
was spricht dagegen, Steuerfahnder und Betriebsprüfer aus Bindesmitteln zu finanzieren, wenn die durch diese generierten Steuereinnahmen zu 90% in den Länderfinanzausgleich fließen, bzw.
was spricht dagegen, die Steuereinnahmen, die von Steuerfahndern und / oder Betriebsprüfern generiert werden entsprechend deren Finanzierung zu verteilen?
Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Grebenstein
Sehr geehrter Herr Grebenstein,
vielen Dank für Ihr Idee, die logisch klingt, aber leider nicht umsetzbar ist. Der Vollzug der Steuergesetze vor Ort ist (sinnvollerweise) grundsätzlich Aufgabe der Länder. Steuerfahnder und Betriebsprüfer sind demzufolge Landesbeamte, die auch von diesen zu bezahlen sind. Der Bund kann keine Steuerfahnder etc. einstellen. Da die Einnahmen an die Länder (in den Länderfinanzausgleich) fließen, würde das auch keinen Sinn machen.
Die komplizierten finanziellen Ausgleichmechanismen zwischen Bund und Ländern (Umsatzsteuerverteilung, Bundesergänzungszuweisungen, Länderfinanzausgleich) müssen mit dem Auslaufen des Solidarpaktes im Jahr 2019 überarbeitet werden. Die Schaffung transparenterer Finanzströme, die z.B. auch bessere Anreize zur Schaffung eines leistungsfähigen Steuervollzuges in den Ländern setzen, wird aus meiner Sicht eine zentrale Aufgabe sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Arndt-Brauer, MdB