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Ingrid Arndt-Brauer
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Frage von Fernando A. •

Frage an Ingrid Arndt-Brauer von Fernando A. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Arndt-Brauer,
für mich ist es interessant zu wissen, warum es in einem
säkularem Staat immer noch Kirchensteuer gibt?
Weiterhin frage ich Sie nach Ihrer Meinung über die fehlende Gleichbehandlung
anderer Konfessionsgruppen. Die Einführung einer Synagogen- und Moscheen-steuer scheint mir nur gerecht. Ein Vorteil wäre die Nutzung der Mehrsteuereinnahmen zum Schuldenausgleich.
Wie hoch wäre die Wahrscheinlichkeit, dass sich diese Gesetzesreform realisieren lässt?
In Erwartung Ihrer Stellungnahme bedanke ich mich schon jetzt für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Fernando Aust

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Aust,

vielen Dank für Ihre Frage. Deutschland ist ein säkularer Staat, in dem das Verhältnis von Kirche und Staat in bewährter Weise geregelt ist. Grundlage für das Verhältnis zwischen Staat und Kirchen ist unser Grundgesetz. Unsere Verfassung sichert den Bürgerinnen und Bürgern Religionsfreiheit zu und gibt in der Konsequenz den Kirchen und Religionsgemeinschaften das Recht, im Rahmen der allgemein geltenden Gesetze ihre inneren Angelegenheiten selbst zu regeln. Dazu zählt auch das Recht, Steuern zu erheben und die Finanzen autonom zu verwalten, dies geht auf Artikel 140 GG zurück.

Dies ist nicht ein Privileg der Kirchen, sondern ein Recht, das das Grundgesetz allen Religionsgemeinschaften einräumt, die Körperschaften öffentlichen Rechts sind. Religionsgemeinschaften kann auf Antrag der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen werden, "wenn sie durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten". Mit dem Status verbinden sich unter anderem die Rechte, einen Beamtendienst zu schaffen, Gesetze für die eigene Organisation zu erlassen oder Steuern von den Mitgliedern zu erheben und über das Finanzamt einziehen zu lassen.

Für den Kirchensteuereinzug durch die Finanzämter zahlen die Kirchen eine Aufwandsentschädigung an den Staat, die die Kosten mehr als deckt. Ob es dem Selbstverständnis der Mitglieder der Religionsgemeinschaften entspricht, so zu verfahren, müssen die Gläubigen selbst entscheiden. Auch heute machen nicht alle Kirchen und Religionsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, von dieser Möglichkeit Gebrauch.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Ingrid Arndt-Brauer