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Ingrid Arndt-Brauer
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Frage von Uwe G. •

Frage an Ingrid Arndt-Brauer von Uwe G. bezüglich Umwelt

Sehr geehrte Frau Arndt-Brauer,

wie stehen Sie zu diesen Forderungen?

Forderungen an die Abgeordneten und Umweltminister der Länder und des Bundes:

1. Jede Dichtheitsprüfung ohne im Einzelfall begründeten Gefährdungsverdacht ist abzulehnen. Entsprechende gesetzliche Regelungen sind zu streichen bzw. zu ändern. Private Grundleitungen sind ausdrücklich von jeder allgemeinen flächendeckenden Prüfungspflicht auszunehmen. Nur bei konkretem Gefährdungsverdacht ist im Einzelfall eine drucklose Prüfung - vorrangig eine noch zu normierende Durchflussprüfung - durchzuführen. In diesem Sinne fordern wir eine bundeseinheitliche Regelung, um dem Wildwuchs in den Ländern einen Riegel vorzuschieben.

2. In begründeten Einzelfällen ist die Dichtheitsprüfung und Sanierung der privaten Abwassergrundleitungen nur zusammen mit einer gleichzeitigen Prüfung der öffentlichen Kanäle vor dem jeweiligen Grundstück durchzuführen. Eine Sanierung muss nur bei groben Beschädigungen durchgeführt werden (Rohrversatz, grobe Beschädigung im Sohlbereich) - keinesfalls bei leichten und mittleren Undichtigkeiten - und nur, wenn eine Grundwassergefährdung oder bedeutender Fremdwassereintrag im konkreten Fall nachvollziehbar begründet wird. Die Verhältnismäßigkeit zwischen dem Aufwand einer Maßnahme und ihrem Nutzen muss in jedem einzelnen Fall gewahrt sein.

3. Jede starre Fristsetzung mit Strafandrohung ist zu unterlassen. Die Initiative für eine begründete Maßnahme muss von der Kommune ausgehen und immer im Zusammenhang mit der Prüfung der öffentlichen Kanäle stehen. Die Zuständigkeit des Bürgers für Prüfung und Sanierung muss zudem an der eigenen Grundstücksgrenze enden.

Mit freundlichem
Gruß
Uwe Gellrich

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Gellrich,

das Thema „Dichtigkeitsprüfung“ beschäftigt mich schon seit längerer Zeit in meinem Wahlkreis. Dort habe ich mich auch mit Bürgerinitiativen getroffen. Ich teile Ihre Forderung nach einer bundeseinheitlichen Regelung. Diese wäre für mich ein erster Schritt zu einer EU-weiten Harmonisierung. Vor diesem Hintergrund halte ich die jetzige Gesetzesregelung in NRW, die bei Hausbesitzern außerhalb von Wasserschutzgebieten die Entscheidung über eine Dichtigkeitsprüfung in die Hände der der jeweiligen Kommune legt, für unbefriedigend.

Die neue landesgesetzliche Regelung ist jedoch dazu geeignet, die Härten der vorherigen Gesetzeslage abzumildern.

Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Arndt-Brauer