Frage an Ingrid Arndt-Brauer von Ulrich D. bezüglich Frauen
Sehr geehrte Frau Arndt-Brauer,
am 22.5.2013 hatte ich folgende Meldung in der SZ gelesen:
"Steinbrück hatte am Freitag bei einem Treffen mit Frauenverbänden erklärt, eine Aufstockung der Mütterrenten sei zwar wünschenswert, aber nicht finanzierbar. Die Kosten dafür gingen "in die Milliarden", er stelle deshalb die Erhöhung "nicht in Aussicht"."
Wieso sind Pensionen finanzierbar, obwohl sie nur aus Steuergeldern bezahlt werden und die jährliche Erhöhung sich nach der prozentualen Erhöhung der Beamtengehälter richtet?
Frauen, die Deutschland nach dem Kriege mit aufgebaut hatten und keine Möglichkeit zum Aufbaubau einer lebenswerten Rente hatten (weder Kitas noch ausreichend Kindergartenplätze waren vorhanden), bekommen 2013 eine Rentenerhöhung, die nicht ausreicht ein Brötchen zu kaufen.
Wollen Sie die soziale Kälter von Schröder + Co so fortsetzen?
Von einer Entschuldigung der SPD zu den völlig missratenen Hartz-Gesetzen ganz abgesehen.
mfG
Ulrich Dissars
Sehr geehrter Herr Dissars,
ich gönne es jeder Frau, die vor dem 31.12.1991 ein Kind geboren hat, dass ihre Mütterente aufgestockt wird, aber Regierungshandeln muss sich am finanziell Machbaren orientieren: Peer Steinbrück hat Recht, wenn er auf die hohen Kosten verweist. Bei Anwendung auf alle Rentnerinnen (Bestandsrenten) betragen diese sofort im ersten Jahr 13,2 Mrd. EUR, die sich – demographisch bedingt – bis zum Jahr 2030 geringfügig auf 11,6 Mrd. EUR (in heutigen Werten) reduzieren. Zweistellige Milliardenbeträge können wir vor dem Hintergrund der Schuldenbremse und den berechtigten Interessen nachfolgender Generationen nicht dauerhaft finanzieren.
Zudem ist nicht gewährleistet, dass alle Frauen von dieser Regelung profitieren könnten: Üblicherweise gelten Änderungen im Leistungsrecht der Rentenversicherung nur für zukünftige Rentnerinnen und Rentner, da ansonsten auch negative Veränderungen – wie z.B. die Verschlechterungen bei der Anerkennung von Zeiten der Ausbildung – auf den Bestand der Rentnerinnen und Rentner hätten angewendet werden müssen, mit der Konsequenz der Rücknahme eines rechtskräftigen Bescheides, einer Neuberechnung der Rente und einer Verminderung des Zahlbetrages. Im Ergebnis würde es dann auch Frauen geben, die im Saldo nicht von der Neuregelung profitieren würden. Wollte man diese erneute Ungleichbehandlung vermeiden, müsste man die Regelung auch auf den Bestand anwenden, wobei es systematisch kaum zu begründen wäre, warum dies singulär nur für diese Neuregelung gelten sollte!
Den Vorwurf der sozialen "Kälte" weise ich ausdrücklich zurück. Ich sehe keinen Grund mich für die Hartz IV-Gesetze zu entschuldigen. Die SPD bekennt sich grundsätzlich zu dieser für manche Menschen sicher auch schmerzhaften Reform, erkennt aber an, dass es Weiterentwicklungsbedarf bei der Arbeitsmarktpolitik gibt. Den in Rahmen des Agenda 2010-Prozesses entstandenen Missbrauch von Leiharbeit, Minijobs und Niedriglohnbeschäftigung werden wir korrigieren. Entsprechende Aussagen dazu finden Sie im aktuellen SPD-Regierungsprogramm.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Ingrid Arndt-Brauer