Frage an Ingrid Arndt-Brauer von Joerg L. bezüglich Finanzen
nachdem meine Arbeitgeber nunmehr nach einer Standortschließung einen Tarifsozialplan verhandelt hat, habe ich einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet.
Erschrocken stelle ich fest, das man zunächst ca. 50 Prozent an Abgaben und Steuern ab zuführen hat.
Kann es wirklich sein, das man als ArbeitnehmerIn (Facharbeiter) tatsächlich auch schon bei kleinen bzw. überschaubaren Abfindungssummen in Summe zunächst 50 Prozent Abgaben und Seuern plus AG-Anteil zahlt ?
Warum zahlen ArbeitnehmerInnen in Deutschland ca. 50 Prozent an Steuern und Abgaben, während ganze Bevölkerungsgruppen wie Beamte, Selbstständige, Vermögende mit Finanz GmbH´s und Hedgefonds und andere kaum oder gar keine Steuern zahlen müssen ?
Eine sehr sehr einseitige Belastung der ArbeitnehmerInnen in Deutschland, man kann es auch eine himmelschreiende Ungerechtigkeit nennen.
Sehr geehrter Herr Lindeholz,
vielen Dank für Ihr Schreiben. Seit 1. Januar 2006 verlangt das Finanzamt bei Abfindungszahlungen eine Versteuerung ab dem ersten Euro. Freibeträge gibt es nicht mehr. Dennoch bleiben Abfindungen steuerlich begünstigt. Sie gelten nämlich nicht als Arbeitslohn, sondern können als außergewöhnliche Einkünfte (§ 34, Absatz 1 EStG) nach der sogenannten Fünftelregelung besteuert werden. Damit wird verhindert, dass Arbeitnehmer ihre gesamte Abfindungssumme in einem Jahr zusätzlich zu ihrem Arbeitseinkommen versteuern müssen und dadurch in eine höhere Progressionsstufe geraten.
Die Steuerlast nach der Fünftelregelung berechnet sich wie folgt: Zunächst muss die Steuer auf das Einkommen im Jahr der Abfindungszahlung ohne die Abfindung berechnet werden. Anschließend wird zum Einkommen ein Fünftel der Abfindung addiert und erneut die Einkommensteuer ermittelt. Der Unterschied zwischen den Steuerbeträgen wird mit fünf multipliziert und ergibt die zusätzliche Steuer, die für die Abfindung zu zahlen ist.
Die Besteuerung halte ich für steuersystematisch konsequent und sozialpolitisch gerecht. Grundsätzlich sind alle Einkünfte zu versteuern. Von diesem Grundprinzip können wir nicht abrücken. Es wäre ungerecht, wenn Abfindungen Arbeitnehmern steuerfrei zufließen könnten, während andere Arbeitnehmer Lohnzahlungen in gleicher Höhe in vollem Umfang versteuern müssen. Hier würde zudem ein Einfallstor für missbräuchliche Steuergestaltungen entstehen.
Dass Bevölkerungsgruppen wie Beamte, Selbstständige, Vermögende mit Finanz GmbH´s und Hedgefonds kaum oder gar keine Steuern zahlen müssen ist schlichtweg falsch. Beamte, Arbeitnehmer und Selbstständige, die ein sogenanntes Personenunternehmen führen unterliegen alle der Lohn-/Einkommenssteuer. Die Gehälter von Managern der in Deutschland ansässigen Hedgefonds oder GeschäftsführerInnen von GmbH´s unterliegen ebenfalls der Lohn-/Einkommenssteuer.
Bei GmbH´s, Aktiengesellschaften oder Hedgefonds handelt es sich um Unternehmen, die ebenfalls (gewinnabhängig) besteuert werden (Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer). Kapitalvermögen unterliegen der Kapitalertragssteuer. Die SPD beabsichtigt zudem eine Vermögenssteuer einzuführen.
Beiträge zur Sozialversicherung sind auf eine echte Abfindung (im Rahmen einer Beendigung eines Arbeitsverhältnisses), grundsätzlich nicht zu entrichten. Nach der Rechtsprechung der Sozialgerichte kann die Abfindung nicht der Zeit des beendeten Beschäftigungsverhältnisses zugeordnet werden, so dass keine Sozialabgaben zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Arndt-Brauer