Frage an Ingrid Arndt-Brauer von Theo U. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Arndt-Brauer,
seit Monaten kennt man die Problematik der ausufernden Stromsubventionen, ohne dem effektiv gegenzusteuern. Sind die betreffenden Ministerien denn gar so hilflos, dass ihnen nur der Griff in die Tasche der Bürger einfällt? Die Energieberatung sollte doch da erfolgen, wo der meiste Strom verbraucht wird, also in den energieintensiven Unternehmen. Nur ein Bruchteil dieser Unternehmen, die die Befreiung von der EEG-Umlage beantragt haben, steht wirklich im internationalen Wettbewerb, wenn man Presseberichten glauben darf. Eine genaue Liste der begünstigten Unternehmen und Darstellung ihrer internationalen Präsenz wäre gewiss hilfreich. Ansonsten ist diese Bevorzugung absolut unglaubwürdig und hat den Geschmack von Lobbyismus.
Der Stromkunde muss zwangsweise bezahlen, immer mehr, und erhält keinerlei Gegenleistung dafür - das bezeichne ich als Zwangsenteignung durch Versorger und Regierung. Es kann doch nicht sein, dass die Bürger für die gesamte Infrastruktur der Stromersorgung zahlen, ohne Gegenleistungen wie Anteil an den Gewinnen, finanzielle Garantien, Boni bzw. Gutschriften o. ä. dafür zu erhalten.
Mit welchem Recht werden die Bürger zur Kasse gebeten und die Großverbraucher nicht. Darf ich an den Gleichheitsgrundsatz unseres Grundgesetzes erinnern?
Auch diese Firmen und die Wirtschaft insgesamt brauchen Konsumenten. Wenn diesen aber maßlos das Geld für Energiekosten - man zahlt ja nicht nur für Strom - aus der Tasche gezogen wird, kann sich bald auch niemand mehr die Produkte dieser energieintensiven Betriebe leisten.
Bei der Währungsumstellung von DM auf Euro wurden die Einkommen halbiert die überzogenen Energiekosten stehen in keinem Verhältnniss zum halbierten Einkommen.
Wann werden die Strompreise halbiert?
Mit freundlichen Grüßen
Theo Uhlenbrock
Sehr geehrter Herr Uhlenbrock,
vielen Dank für Ihre Mail. Die SPD hält es für notwendig EEG-Befreiungen nur noch denjenigen Unternehmen zu gewähren, die sich im internationalen Wettbewerb befinden. Die Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht überproportional belastet werden. Änderungen bei den gegenwärtigen Befreiungsregelungen könnten erst bei einer Ablösung der jetzigen Bundesregierung nach der Bundestagswahl im Herbst 2013 erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Markus Hemker (wiss. Mitarbeiter)