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Ingrid Arndt-Brauer
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Frage von Peer H. •

Frage an Ingrid Arndt-Brauer von Peer H. bezüglich Finanzen

Der aktuelle Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 beinhaltet Neuregelungen des §4 Nr. 21 UStG, nach der weiterbildende und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen ohne weitere Voraussetzungen umsatzsteuerbefreit sind.

Mit diesem Privileg der Umsatzsteuerbefreiung möchte der Gesetzgeber Weiterbildungen kostengünstig machen und fördern, erreicht jedoch das Gegenteil.

Dabei wird völlig übersehen, dass diese Fortbildungen von Unternehmen gebucht und bezahlt werden. Wir betreiben die Berliner Linux Akademie mit mehren
Hundert Teilnehmern pro Jahr und haben fast ausschließlich (vorsteuerabzugsberechtigte) Geschäftskunden, die ihre Mitarbeiter bei uns qualifizieren lassen.

Das vermeindliche „Privileg“ der Umsatzsteuerbefreitung würde für uns ab 1. Januar 2013 bedeuten:

*) Für die von uns eingekauften Vorleistungen (Hotelmiete, Werbungs- und Materialkosten, Anzeigenschaltungen, Technikeinkauf) geht der Vorsteuerabzug verloren. Wir werden damit dem Endverbraucher gleichgestellt und bezahlen als Unternehmen Umsatzsteuer. Dies mag u.U. sogar verfassungsrechtlich bedenklich sein.

*) Dieser Verlust des Vorsteuerabzugs würde bei uns existenzbedrohende Mehrbelastungen von ca. 100.000 EUR pro Jahr bedeuten.

*) Die am Ende plötzlich um 19% gestiegenen Einkaufskosten würden wir nun auf unsere Schulungspreise aufschlagen müssen, was ca. 10% Preissteigerung zur Folge hätte.

Der Gesetzgeber verteuert also Schulungsmaßnahmen und sorgt so dafür, dass es Arbeitnehmern zunehmend schwieriger wird, Bildungsnaßnahmen vom Arbeitgeber bewilligt zu bekommen.

Besser wäre es unserer Ansicht nach, in §4 Nr. 21 UStG eine Regelung zu schaffen, nach der ein Bildungsträger

*) freiwillig („kann“-Regelung)
*) ggf. auf Antrag

die Umsatzsteuerprivilegierung für seine Schulungsmaßnahmen in Anspruch
nehmen kann, je nachdem, wie sein Kundenkreis aufgebaut ist.

Welche Position vertreten Sie in diesem Zusammenhang und auf welche Lösung dieser Probleme werden Sie im Ausschuß hinarbeiten?

Portrait von Ingrid Arndt-Brauer
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Heinlein,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich habe den zuständigen Finanz-Staatssekretär Koschyk auf das Problem der Besteuerung von Bildungsträgern angesprochen und er hat mir versichert, dass es eine Lösung geben wird, die für die Träger keine
Verschlechterung darstellt. "Bildung" soll prinzipiell erst mal steuerfrei bleiben und Kurse entsprechend deklariert werden (man wird "Töpfern für Senioren" dann umbenennen müssen). Es gibt allerdings Weiterbildungsträger - wie sie es ja sind - die weiterhin besteuert werden wollen, damit ihre Kunden den Vorsteuerabzug geltend machen können - wie hier die Lösungsvorschläge der Bundesregierung aussehen werden, weiß ich leider noch nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Ingrid Arndt-Brauer, MdB
Platz der Republik
11011 Berlin