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Ingrid Arndt-Brauer
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Frage von Martin P. Dr. med. W. •

Frage an Ingrid Arndt-Brauer von Martin P. Dr. med. W. bezüglich Recht

Sollten Ärzte zu einer Offenlegung von Zuwendungen verpflichet werden, wenn Sie als Vertragsärzte oder insbesondere in der ärztlichen Standesvertretung über die Vergabe von Leistungen (Verordnungen, Genehmigungen) entscheiden. Interessiert Sie eine Liste der 100-Top-Empfänger von Zuwendungen der deutschen Pharmaindustrie?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wedig,

vielen Dank für Ihre Fragen. Nach dem BGH-Urteil, dass besagt, dass Schmiergeldzahlungen an Ärzte für alle Beteiligten straffrei bleiben müssen, werden uns weder eine Offenlegungspflicht aller niedergelassenen Ärzte, noch eine TOP 100 Liste weiterbringen.

Die SPD-Fraktion will, dass in punkto Korruption die gleichen Regeln für alle Ärzte gelten sollen, die Kassenpatienten behandeln, egal ob in Praxis oder Krankenhaus. Wir haben bereits vor einem Jahr darauf hingewiesen, dass ergänzende rechtliche Regelungen notwendig sind. Konkret: Es besteht eine Regelungslücke. Angestellte Ärzte können, wenn Sie Geld dafür kassieren, eine bestimmte Medizintechnik oder ein Arzneimittel zu verschreiben bestraft werden. Ihre niedergelassenen Kollegen aber nicht. Diese Ungleichbehandlung muss schnellstens beseitigt werden.

Die Bundesregierung muss sich bemühen, eine stärkere Sanktionierung von Korruptionshandlungen im Strafgesetzbuch festzuschreiben. Dazu zählen etwa Fangprämien an Ärzte als Gegenleistung für Krankenhauseinweisungen, Falschabrechnungen oder Schmiergeldzahlungen an Ärzte. Außerdem plädieren wir dafür, spezielle Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Ermittlungsgruppen bei der Kriminalpolizei einzurichten, die gezielt Fehlverhalten im Gesundheitssystem verfolgen sollen.

Mit freundlichen Grüßen

Ingrid Arndt-Brauer, MdB