Frage an Ingrid Arndt-Brauer von Kai R. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Arndt-Brauer,
in Kürze soll der ESM-Vertrag durch den deutschen Bundestag "abgesegnet" werden, in Wortlaut nahe dieses Entwurfs:
http://www.peter-bleser.de/upload/PDF-Listen/E-Mail-Info_Eurostabilisierung/Entwurf_Vertrag_ESM.pdf
Wenn dem so sein sollte, dann verstösst dieser Vertrag offensichtlich gegen das GG.
Hier kurz nochmals die wichtigsten Klauseln:
- das anfänglich vorgesehene Grundkapital i.H.v. €700 Mrd. (§8) kann jederzeit und beliebig erhöht werden (§10)
- die via ESM gewährten Kredite sehen einen Minizins von 2% für 3 Jahre Laufzeit vor (Anh. 3), so dass das Kapital schnell ausgeliehen werden
dürfte
- die Geberländer haben den ESM-Kapitalstock sofort wieder aufzufüllen (§36)
- "sofort" bedeutet dabei eine Frist von 7 Tagen, innerhalb derer das Geld "unwiderruflich und bedingungslos" (§9) einzuzahlen ist
- die ESM-Partner haften vollumfänglich gegenseitig für alle eingegangenen Kredite (§21): Dies ein eklatanter Verstoss gegen §123 des EU-
Vertrags / die non-bailout-Regel von Maastricht!
- dasselbe gilt für die Ermächtigung des ESM, die kompletten Staatsschulden einzelner Länder wegzumonetarisieren (§15)
- (§27, §31) gewähren allen Mitgliedern des ESM eine vollständige Immunität für ihre Handlungen und Befreiung von allen Gesetzen, Steuern und
Vorschriften: Auch dies ein eklatanter Verstoss gegen jedwedes Demokratieverständnis
In Inhalt und Duktus ist der ESM-Vertrag somit ein "Ermächtigungsgesetz", welches dem Deutschen Bundestag seine Budgethoheitsrecht
verfassungswidrig und dauerhaft entzög.
Sind Sie sich der Konsequenzen des ESM-Vertrages für die Zukunft des Deutschen Volkes bewusst? Nach §38, Abs.1 des Grundgesetzes sind Sie als
Abgeordneter des Deutschen Bundestages "Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen
unterworfen" und entsprechend wüsste ich gerne, ob Sie persönlich als Abgeordneter dem ESM-Vertrag zustimmen werden oder nicht?
Sehr geehrter Herr Rohrbacher,
vielen Dank für Ihre E-mail, mit der sie die Verfassungsmäßigkeit des ESM-Vertrages anzweifeln.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen den Abgeordneten des Bundestages - also auch mir - noch keine endgültigen Gesetzentwürfe zum ESM vor. Diese werden dem Bundestag voraussichtlich bis März zugeleitet. Es handelt sich um drei Gesetze (Zustimmungs-, Finanzierungs- und Ratifizierungsgesetz) in denen alle Modalitäten der parlamentarischen Mitbestimmung und der Kapitalflüsse geklärt werden. Geplant sind auch (wahrscheinlich mehrere) Expertenanhörungen. Die von Ihnen aufgeworfenen verfassungsrechtlichen und EU-vertraglichen Fragen werden dort thematisiert und darüber hinaus von den zuständigen Fachgremien des Bundestages (Haushalts- und Rechtsauschuss) intensiv erörtert und geprüft. Mein Abstimmungsverhalten wird sich an dem Ergebnis dieser Beratungen orientieren.
Abschließend erlaube ich mir die Bemerkung, dass ich die Verwendung des Begriffes "Ermächtigungsgesetz" in Zusammenhang mit der Budgethoheit des Parlamentes vor dem Hintergrund der Ereignisse von 1933 (Verhaftung und Ermordung oppositioneller Politiker nach Auflösung des Parlamentes durch die NSDAP) nicht nur historisch für verfehlt, sondern auch gegenüber den Opfern der NS-Gewaltherrschaft und deren Angehörigen für untragbar halte.
Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Arndt-Brauer, MdB