Frage an Ingrid Arndt-Brauer von Andreas G. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Arndt-Brauer,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort bezüglich meiner Fragen zum Steuerbürokratieabbaugesetzes.
Hierzu noch eine Nachfrage:
Das Steuerbürokratieabbaugesetz wurde noch durch die Großen Koallition beschlossen und bereits in 2008 im Bundesgestzblatt veröffentlicht. Vielmehr geht es mir um die Umsetzung des Gesetzes durch die Finanzverwaltung. Meine Vorfrage hierzu war leider etwas mißverständlich.
Sehen Sie hier Möglichkeiten die Umsetzung noch praktikabel zu gestallten? Welchen Einfluss hat überhaupt die Politik auf die Umsetzung von Gesetzen durch die Verwaltung? Kann die Finanzverwaltung ein Gesetz so auslegen, das es praktisch in sein Gegenteil verkehrt wird?
Sehr geehrter Herr Schmid,
die Kontrolle der Umsetzung eines Gesetzes durch die Finanzverwaltungen ist Aufgabe der Bundespolitik. Ich stehe in regelmäßigem Kontakt mit den Leitern der Finanzämter in meinem Wahlkreis, um mich vor Ort über die Umsetzung wichtiger Gesetze zu informieren. Bei diesem Austausch werden auch Probleme sichtbar. Diese kann ich dann in Berlin in die parlamentarischen Gremien einbringen.
Eine mitunter unzureichende Umsetzung von Gesetzen durch Verwaltungshandeln kann ich nur durch Änderungen der jeweiligen Gesetze oder Verordnungen erreichen. Dafür werden entsprechende politische Mehrheiten benötigt. Nicht selten kommt es während der Umsetzungsphase von Steuergesetzen zu Regierungswechseln, die es (mir) dann nicht mehr ermöglichen, notwendige Gesetzesänderungen anzuregen oder durchzusetzen. Das von Ihnen zitierte Steuerbürokratieabbaugesetz ist ein solcher Fall. Es wurde unter einer schwarz-roten Regierung beschlossen. Da nun eine schwarz-gelbe Koalition regiert, sind meine Einflussmöglichkeiten als Oppositionspolitikerin nunmehr sehr begrenzt.
Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Arndt-Brauer