Frage an Ingrid Arndt-Brauer von Andreas G. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Arndt-Brauer,
durch das Bundesfinanzministerium wird derzeit massiv die praktische Umsetzung des Steuerbürokratieabbaugesetzes (E-Bilanz) vorangetrieben. Am 31.08.2010 wurde ein Entwurf zu den an die Finanzverwaltung zu übermittelnden Daten (Taxonomie) veröffentlicht.
Die Stellungnahmen verschiedener Verbände sind auf den Seiten des Bundesfinanzministerium unter http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_92/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/einkommensteuer/003.html ersichtlich.
Wie Sie sicherlich auch der Presse entnommen haben, wird durch die derzeit geplante Umsetzung des Steuerbürokratieabbaugesetzes seitens der Finanzverwaltung das Ziel des Steuerbürokratieabbaus (wie noch in der Gesetzesbegründung aufgeführt) nicht erreicht werden.
Vielmehr ergibt sich durch die umfangreichen an die Finanzverwaltung zu übermittelnden Daten eine ungeheure Bürokratieerweiterung für Unternehmen und die steuerberatenden Berufe. Dies war sicherlich vom Gesetzgeber so nicht gewollt. Aus den Stellungnahmen ist auch ersichtlich, dass praktische Vorschläge zur Umsetzung der E-Bilanz von Seiten der Wirtschaft nicht durch die Finanzverwaltung aufgegriffen wurden.
In diesem Zusammenhang interessiert mich Ihre Meinung zu dieser Problematik.
Wie stehen Sie dazu, das ein gut gemeintes Gesetz wie das Steuerbürokratieabbaugesetz in der praktischen Umsetzung durch die Finanzverwaltung ins Gegenteil verkehrt wird? Kann dadurch nicht der Eindruck gewonnen werden, das sich die Finanzverwaltung praktisch eine eigene gesetzgebende Kompetenz gibt? Sehen Sie Möglichkeiten die Umsetzung vor der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt noch praktikabel zu gestalten?
Sehr geehrter Herr Schmid,
vielen Dank für Ihr Schreiben. Die von Ihnen geäußerte Kritik teilen meine Fraktionskollegen und ich selbst. Das Steuerbürokratieabbaugesetz ist handwerklich unzureichend ausgearbeitet und wird in der Praxis zu einem deutlichen Zuwachs von Bürokratie führen. Damit reiht sich das Gesetzesvorhaben in die Kette von mangelhaften Gesetzen ein, die bislang durch die schwarz-gelbe Bundesregierung verabschiedet worden sind.
Als Oppositionsfraktion haben wir leider keine parlamentarische Mehrheit, um entsprechende Verbesserungen durchzusetzen. Chancen auf Änderung des Gesetzes vor der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt sind demzufolge de facto nicht vorhanden.
Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Arndt-Brauer