Frage an Ingrid Arndt-Brauer von Alessandro R. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrte Frau Arndt-Brauer,
in ihrer Aufgabe als Abgeordnete der SPD des Deutschen Bundetages frage ich sie ob und wenn ja in welchem Umfang das Parlament bzw. ihre Fraktion die Bekaempfung des Tatbestandes der Vergewaltigung auf der Tagesordnung hat.
Mit freundlichen Gruesen,
Alessandro Russo
Sehr geehrter Herr Russo,
die Verfolgung und Bekämpfung konkreter Straftatbestände ist Aufgabe von Justiz und Polizei. Das Parlament kann die den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung stehenden Instrumente zur Umsetzung ihres Auftrages verändern, z.B. durch Reformen im Straf- und Prozessrecht. Darunter können auch die Strafrechtlichen Regelungen zum "Tatbestand Vergewaltigung" fallen. So wurde z. B. im Jahre 1997 § 177 Strafgesetzbuch (StGB) geändert und auf die Vergewaltigung in der Ehe ausgedehnt.
Sexualstrafrechtlich relevante gesetzliche Regelungen (Missbrauch von Schutzbefohlenen) wurden letztmalig im Mai 2009 mit dem Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Bundestag verabschiedet. Die SPD-Bundesfraktion debattiert zur Zeit wie Kinder besser vor sexuellem Missbrauch - auch im Internet - geschützt werden können. Hintergrund ist ein EU-Vorschlag für eine Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie.
Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Arndt-Brauer