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Ingrid Arndt-Brauer
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Frage von Jürgen K. •

Frage an Ingrid Arndt-Brauer von Jürgen K. bezüglich Finanzen

Guten Tag sehr geehrte Frau Arndt-Brauer,

vor dem Kollaps der Finanzspekulations- und -anlagenbetrugswirtschaft bestand ein Vermögenskonzentrationszustand von <15% aller Privathaushalte über >85% aller Privatvermögen verfügen.
www.destatis.de
www.diw.de

In der Folge Kollaps der o.g. Finanzspekulationswirtschaft scheint auch ursächlich der Liquiditätsinfarkt in der produzierenden Realwirtschaft ausgelöst worden zu sein.
www.iaw.uni-bremen.de
209.85.129.132

Im Jahr 2000 weist das Manifest der 78 Professoren - "Verteidigt das Anrechnungsverfahren gegen unbedachte Reformen!". Auf eine fundamentale Beschädigung der öffentlichen Finanzsituation durch eine "Steuerreform" hin:
www.berlinersteuergespraeche.de
www.wiwi.euv-frankfurt-o.de

Mich würde nun heute, am 28.12.2009 - nach dem Eintritt des von mir antizipierten Staatsbankrottes wegen der Rettung der "systemischen Bankwirtschaft" - www.soffin.de www.bundesfinanzministerium.de interessieren, welche konkrete Position Sie zu den Fragen der

* Kapitaltransferbesteuerung,
* Unternehmenshandelsertragsbesteuerung
* Börsenhandelsumsatzsteuer
* Verrechnungsverbot für Erträge transnationaler Konzerntöchter

beziehen.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Klinger,

vielen Dank für die Zusendung ihrer Fragen. Zu diesen nehme ich wie folgt Stellung:

Kapitaltransferbesteuerung:

Ich nehme an, dass Sie mit dem Begriff die Besteuerung von Finanztransaktionen meinen. Ich befürworte die Einführung einer globalen/internationalen Steuer auf alle Finanztransaktionen. Eine breite Bemessungsgrundlage, sprich die Besteuerung aller Finanztransaktionen würde es erlauben mit einer geringen Steuer von z.B. 0,05% nennenswerte Beträge einzunehmen, ohne die Erträge die Finanzmärkte zu beeinträchtigen. Ich halte es auch moralischen Gründen für notwendig, dass die Finanzmärkte ihren Anteil an der Finanzierung der Folgekosten der Finanzkrise erbringen.

Unternehmenshandelsertragsbesteuerung:

Der von Ihnen verwendete Begriff ist unscharf. Ich bin mir nicht sicher, was Sie genau damit meinen. Möglich sind die Besteuerung von Unternehmensgewinnen (Körperschafts-, Gewerbe-, Einkommenssteuer) aber auch die Gewinnermittlung eines Unternehmens (Handels- und Bilanzrecht). Vielleicht meinen Sie aber auch die Gewinne im Zuge der Veräußerung von Unternehmensanteilen (sprich den Handel mit Wertpapieren von Kapitalgesellschaften). Für den Fall, dass sie die Steuerfreiheit bei der Veräußerung von Unternehmensanteilen ansprechen/hinterfagen wollen vetrete ich die Position, dass sich die bestehende Regelung bewährt hat und weiter bewähren wird. Wer den Verkauf von Unternehmensanteilen besteuert, muss im Gegenzug auch zulassen, dass Verlusste aus der Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen geltend gemacht werden können. In der der Summe entsteht so kein Mehrgewinn an Steuern für den Staat, besonders nicht vor dem Hintergrund der Finanzkrise, die auch ihre Spuren in der Wirtschaft hinterlassen hat.

Börsenhandelsumsatzsteuer:

Meine Fraktion und auch ich befürworten die Einführung einer nationalen Börsenumsatzsteuer. Diese war Betandteil des Wahlprogramms der SPD für die Bundestagswahl.

Verrechnungsverbot für die Erträge transnationaler Konzerntöchter

Sie sprechen hier meines Erachtens die Organschaft an. Bereits nach der bestehende Rechtslage ist eine grenzüberschreitende Verlustverrechnung im Rahmen der körperschaftlichen Organschaft in Deutschland nicht möglich. Die neue Regierung hat in ihrem Koalitionsvertrag eine Prüfung der Gruppenbesteuerung (und damit der potentiellen Möglichkeit einer grenzüberschreitenden Verlustverrechnung) angekündigt. Die SPD lehnt solche Pläne zum Schutz der deutschen Steuerbasis ab.

Möglicherweise meinen Sie mit ihrer Frage jedoch die Gewinn- und Verlustzuweisungen/-rechnung von in Deutschland ansässigen Konzerntöchtern. In der letzten Wahlperiode hat sich SPD (erfolgreich) dafür eingesetzt, dass im Zuge einer Unternehmenssteuerreform die Verlagerung von Gewinnen in das (steuergünstigere) Ausland maßgeblich eingeschränkt werden konnte. Eine Grobabschätzung des Bundesfinanzministeriums hatte ergeben, dass ein Betrag von rund 65 Mrd. € von in Deutschland erzielten Gewinnen nicht hier versteuert wurden. International operierende Konzerne stellen konzernzugehörigen deutschen Unternehmen Lizenzgebühren oder Zinszahlungen in Rechnung und reduzieren damit von den deutschen Unternehmen im Inland erwirtschaftete operative Gewinne. Die Gewinne werden durch die Lizenz- oder Zinszahlungen in das Ausland verlagert und dort versteuert. Dieser Praxis haben wir in zweifacher Hinsicht einen Riegel vorgeschoben:
Durch die Einführung einer Zinsschranke können nur noch maximal 30% der Zinssumme transferiert werden (Zinsschranke). Bei der Gewerbesteuer werden 25 % aller Zinsen (Dauerschuld- und Kurzfristzinsen) sowie der Finanzierungsanteile von Mieten, Pachten, Lizenzen, Leasingraten zu 25 % dem Gewerbeertrag hinzugerechnet und müssen dann versteuert werden.
Leider hat die CDU/CSU-FDP Koalition im Rahmen des Wachstumsbeleunigungsgesetzes die Regelungen bei der Zinsschranke und bei der Hinzurechnung bei der Gewerbesteuer zugunsten der Unternehmen wieder aufgeweicht.

In der Hoffnung ihre Fragen hinreichend beantwortet zu haben verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Ingrid Arndt-Brauer