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Ingrid Arndt-Brauer
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Frage von Ulrich D. •

Frage an Ingrid Arndt-Brauer von Ulrich D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Arndt-Brauer,

als Bürger dieses Staaten kann ich mit der staatlich angestrebten und teilweise realisierten Datenüberwachung nicht einverstanden sein, da hier eine überragende Bedeutung vorliegt.
Mir erscheint, daß die Auswirkungen auf den Bürger seitens der Abgeordneten nicht richtig erkannt wird. In einem Gutachten des CCC für das Bundesverfassungsgericht wird festgestellt:

"Der CCC zieht das Fazit: "Die Gefahr von Datenmissbräuchen sowie die Möglichkeiten, Rückschlüsse auf intime Details, Aufenthaltsorte, Gewohnheiten und Vorlieben im Leben jedes einzelnen Bürgers zu ziehen, stehen in keinem Verhältnis zu dem möglicherweise im Einzelfall bestehenden Vorteil bei der Strafverfolgung." Die Vorratsdatenspeicherung potenziere vielmehr die Risiken und Überwachungsfolgen in einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft."

1. Sehen Sie die Gefahr genau so, wie der CCC?
2.. Wie wollen Sie die Gefahr des Datenmissbrauch verhindern und welche Maßnahmen wollen Sie persönlich einsetzen?
3.. Was ist von Ihnen in der neuen Legislaturperioden diesbezüglich zu erwarten?

mfg
Ulrich Dißars

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Dißars,

die von Ihnen angesprochene Speicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten (Rufnummern, Zeit, ggf. Funkzelle) geht auf eine EU-Richtlinie zurück, zu deren Umsetzung wir verpflichtet waren. Während zuvor Telekommunikationsunternehmen die Verbindungsdaten zu geschäftlichen Zwecken (Abrechnung etc.) sechs Monate speichern durften, besteht nunmehr hierzu eine Pflicht. Auf der Grundlage einer richterlichen Anordnung kann zu Zwecken der Strafverfolgung auf diese Daten Zugriff genommen werden.

Mit dem Chaos-Computer-Club bin ich der Meinung, dass es sich um sensible Daten handelt. Mein Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit unserer Strafverfolgungsorgane ist aber grundsätzlich vorhanden und ich bin auch der Meinung, dass vor allem die Verfolgung schwerer Verbrechen effektiv sein muss.

Der Europäische Gerichtshof hat kürzlich die Rechtsgrundlagen der EU-Richtlinie bestätigt. Das Bundesverfassungsgericht wird in dem von Ihnen angesprochenen Verfahren darüber hinaus Inhalt und Grenzen der Vorratsdatenspeicherung prüfen. Sobald die Entscheidung vorliegt, werden wir hieraus die notwendigen Folgerungen ziehen. Darüber hinaus halte ich es für wichtig, dass wir die allgemeinen Datenschutzgrundsätze in Europa weiter verbessern.

Mit freundlichen Grüßen

Ingrid Arndt-Brauer