Frage an Ingrid Arndt-Brauer von Ralf H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Arndt-Brauer,
mit einigem Interesse habe ich den Änderungsantrag der Fraktionen der großen Koalition zum sogenannten "Zugangserschwerungsgesetz" gelesen ( http://blog.odem.org/2009/06/16/sperr-gesetz-aenderungen.pdf )
Dabei ist mir vor allem folgender Passus zum Expertengremium, das die Inhalte der Sperrliste kontrollieren soll, aufgefallen:
"Das Gremium überprüft mindestens quartalsweise auf der Basis einer relevanten Anzahl von Stichproben, ob die Einträge auf der Sperrliste die Voraussetzungen des § 1 Absatz 1 erfüllen."
Auf der einen Seite haben wir also eine täglich aktualisierte Sperrliste mit womöglich hunderten oder tausenden von Einträgen, dem gegenüber steht ein Gremium, das alle paar Monate zusammen tritt, um einige davon zu überprüfen. Im Klartext bedeutet dies, dass von der Aufnahme einer Seite auf die Sperrliste bis zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit dieser Aufnahme Monate oder gar Jahre vergehen können, sofern besagte Seite überhaupt jemals von der stichprobenartigen Überprüfung betroffen ist.
Halten Sie diese Ausgestaltung eines Kontrollmechanismus für die Inhalte der Sperrliste für hinreichend ?
Mit freundlichen Grüßen,
Ralf Haingärtner
Sehr geehrter Herr Haingärtner,
gerade weil noch nicht absehbar ist, mit wie vielen Seiten zu rechnen ist, wurde dem Expertengremium bei der Frage, wie häufig und intensiv es kontrolliert, ein Ermessensspielraum eingeräumt. Es ist richtig, dass mindestens eine Überprüfung quartalsmäßig erfolgen soll. Jedoch soll dies nur eine äußerste Schranke kennzeichnen. In der Praxis wird auch der Bundesdatenschutzbeauftragte mit dafür Sorge tragen, dass das Expertengremium deutlich intensiver prüft.
Das Gremium ist befugt, die Sperrliste täglich einzusehen, zu überprüfen und zu korrigieren. Wenn es etwa entsprechende Hinweise aus der Community oder von betroffenen Seitenbetreibern erhält, kann es sofort reagieren. Dieses Gremium soll gerade sicherstellen, dass nicht der Verwaltungsrechtsweg beschritten werden muss, falls eine Seite zu Unrecht gesperrt wurde. Aber selbstverständlich bleibt diese Möglichkeit als letztes Mittel offen, da ja auch eine Entscheidung des Expertengremiums nicht endgültig sein soll.
Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Arndt-Brauer