Frage an Ingo Senftleben von Ingo W.
Sehr geehrter Herr Senftleben,
Sie haben sich vor der letzten Bundestagswahl medienwirksam für die Gleichstellung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ausgesprochen. Unter anderem im Bericht von Alexander Fröhlich bie Twitter nachzusehen. (1)
Damit sind sie und Ihre Partei einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gefolgt, welche das Finanzamt bereits Jahre zuvor in die Praxis umsetzten musste. (2)
Heute habe ich gelesen, dass in Bayern ein Paar gegen die Abschiebung ihres Pflegekindes klagt. (3)
Scheinbar gibt es für gleichgeschlechtliche Paare im Hinblick auf gemeinsame Kinder noch weitere Hürden, welche die kommende Regierung in Angriff nehmen muss.
Ich frage Sie, ob Sie sich auch nach der Bundestagswahl in unserem Land, als Landes- und Fraktionsvorsitzender der CDU in Brandenburg für mehr Rechte gleichgeschlechtlicher Paare einsetzen werden?
Mit freundlichen Grüßen
I. W.
(1) https://twitter.com/alx_froehlich/status/864844024527695872
(2) https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2013/bvg13-041.html
(3) http://www.nordbayern.de/region/nuernberg/ins-herz-geschlossen-1.5956709
Sehr geehrter Herr W.,
gern möchte ich Ihre Frage beantworten. Anlässlich des Internationalen Tages gegen Homophobie äußerte ich mich am 17. Mai als Landes- und Fraktionsvorsitzender der CDU in Brandenburg, dass auch schwule und lesbische Lebenspartnerschaften auf der Liebe zweier Menschen zueinander und der Verantwortung füreinander beruhen. Für diese rechtliche Gleichstellung trete ich auch weiterhin ein.
In dem von Ihnen zitierten Artikel (3) habe ich die Sorgen von Pflegefamilien junger Afghanen herausgelesen. Dabei konnte ich nicht erkennen, dass eine rechtliche Unterscheidung bezüglich der Pflegeeltern vorgenommen wird und weitere Hürden für gleichgeschlechtliche Paare formuliert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Senftleben