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Ingo Schäfer
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Frage von Stefan P. •

Wieso wurden die PKW Fahrer/in nur berücksichtigt mit der 125er und nicht die Mofa und Roller Fahrer/in?

Denn eins ist doch mal ganz klar ( Wenn dann Gleichberechtigung für Alle) denn die Sache ist die"Zweiräder sind keine Vierräder"das ist was ganz anderes"und Mofa und Rollerfahrer/rin haben eindeutig mehr Erfahrung als ein PKW Fahrer/rin.
Zudem hat es auch dann was gutes :
A) von den angeblich 3 Millionen Arbeitslosen die Deutschland hat" was bedeutend mehr sind das Wissen sie so wie ich "aber von dehnen haben 600.000 Menschen mindestens ein Mofa oder Roller schein"haben Sie mal versucht in Deutschland auswerts der eigenen Stadt einen Arbeitsplatz aufzunehmen? Die DBahn und die Busse fallen ständig aus haben ständig Verspätungen etc "die Leute können gar nicht Sagen ich fahre jetzt mal 30km zur Arbeit"und hier wäre ganz klar (Gleichberechtigung) Aber ich bin da auch ganz mit Ihnen was Gefahr angeht"darum hätte ich ja vorgeschlagen das (Alle) die den Mofa und Roller schein mehr als 3 Jahre haben und Polizeilich nicht in Erscheinung getreten sind auf die 125er wechseln dürfen.Umweltbewus

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr P.,

danke für Ihren Beitrag.

Es gibt in der Europäischen Union (EU) eine gemeinsame Verkehrspolitik. Das ist sinnvoll, um in einem nahezu grenzenlosen Europa möglichst einheitliche Verkehrsregeln zu haben. Das erleichtert den Bürgerinnen und Bürgen das Reisen. Und auch für die Verwaltungen ist es einfacher. Deshalb gibt es die sogenannte Führerschein-Richtlinie der EU. Damit die Regeln, wer welche Fahrzeuge fahren darf, vereinheitlicht werden. Diese Richtlinie sieht die Möglichkeit vor, dass Personen mit einem Führerschein für PKW auch 125 cm3-Motorräder fahren dürfen. Bis Ende 2020 war das in Deutschland unzulässig. In Italien und anderen Staaten war das allerdings möglich. Um das zu vereinheitlichen hat die die "alte" Bundesregierung das Recht geändert. Seitdem dürfen Inhaber eines Führerscheins der Klasse B nun auch "kleine" Motorräder fahren.  

Um die erforderliche Sicherheit zu gewährleisten und die Fahrer der 125er über grundlegende Fahrerfahrung verfügen und nicht mehr der Hochrisikogruppe der Fahranfänger (18-24Jahre) angehören, wurde das Mindestalter auf 25 Jahre festgesetzt und ein Fahrerlaubnisbesitz von fünf Jahren geregelt. Außerdem müssen Interessierte innerhalb eines Jahres vor einer Änderung des Führerscheins eine Fahrerschulung absolvieren, in der die theoretischen und praktischen Grundlagen für das Führen eines Kraftrades der Klasse A1 vermittelt werden. Der Umfang der Fahrerschulung beträgt 9 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (13,5 Zeitstunden bestehend aus 6 Zeitstunden Theorie und 7,5 Zeitstunden Praxis) und beschränkt sich nur auf die wesentlichsten Grundlagen für das Führen von Zweirädern. Inhalte der Schulung sind im Wesentlichen die für die Klasse A1 vorgeschriebenen Grundfahraufgaben sowie Fahrten auf Bundes- oder Landstraßen und Autobahnen. Die Schulung soll die Kompetenzen vermitteln, die benötigt werden, um ein Kraftrad der Klasse A1 sicher führen zu können. Die Übungen können sowohl außerhalb des öffentlichen Straßenraums als auch auf öffentlichen Straßen durchgeführt werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage beantworten.

Freundliche Grüße

Ingo Schäfer

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