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Ingo Schäfer
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Frage von Manuela K. •

Was soll dagegen getan werden, dass die Menschen immer älter und immer Hilfebedürftiger werden sich aber die Kosten für die Pflege, weder im Heim noch von einem Pflegedienst leisten können.

Warum erhält das Heim/der Pflegedienst so viel mehr Pflegegeld als es die Pflegenden Angehörigen. Warum wird so wenig für die Entlastung und Erholung für die Pflegenden getan. Eine Reha in der Sie mal zur Ruhe kommen können, sich mit Gleichgesinnten austauschen können gibt's fast gar nicht. Vertretung durch weitere Angehörigen werden nicht bezahlt, nach 28 Tage am Stück im Krankenhaus gibt es kein Pflegegeld mehr und das obwohl die Angehörigen bei Pflegebedürftigen ab PG 4 fast immer mit aufgenommen werden,egal ob bei Kindern oder Alten. Sie kümmern sich im Krankenhaus genau so 24/7 um die Pflegende Person, da nicht genügend Pflegekräfte vorhanden sind bekommen aber keinerlei Geld. Auch nicht vom Amt da sie ja wegen Pflege vom Arbeitgeber frei gestellt sind. Viele Pflegen und Arbeiten Vollzeit weil Sie der Alleinverdiener sind und bekommen dafür nichts, nicht mal zusätzliche Zahlungen in die Rentenkasse. Was kann man daran ändern.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau K.,

ja, völlig richtig, die Pflege ist eine riesige Baustelle. Da muss viel getan werden. Der Bedarf ist hoch und wächst. Die gesetzliche Pflegeversicherung braucht mehr Geld. So sieht es aus. 

Die SPD hat mit dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) die Beitragssätze familiengerechter ausgestaltet und die soziale Pflegeversicherung durch eine moderate Beitragssatzanhebung stabilisiert. Die Menschen, die zu Hause gepflegt werden, werden durch Erhöhungen der Leistungen in 2024, 2025 und 2028 finanziell besser unterstützt. Auch die finanzielle Belastung der stationär versorgten Pflegebedürftigen haben wir mit dem PUEG begrenzt. Außerdem wird das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege eingerichtet. 

Ein Meilenstein ist zudem der Gemeinsame Jahresbetrag für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege, der seit 2024 von pflegebedürftigen Kindern und jungen Erwachsenen ab Pflegegrad 4 nutzbar ist. Ab Mitte 2025 kann er von allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 in Anspruch genommen werden. Ebenso wurde das Pflegeunterstützungsgeld für berufstätige pflegende Angehörige auf bis zu 10 Arbeitstage je Kalenderjahr ausgeweitet, um die Pflege sicherstellen zu können.

Ein wichtiges Anliegen der SPD und Karl Lauterbach sind insbesondere wohnortnahe Angebote zur Unterstützung der häuslichen Pflege. Die Zukunft gehört neuen Versorgungsformen, die professionelle Pflege mit quartiersnahen Unterstützungsangeboten und privater Pflege noch besser vernetzen. Dabei sind auch Fragen zum Vertrags- und Leistungsrecht sowie der Qualitätssicherung zu beantworten. Insbesondere der Verbraucherschutz ist bei den Verträgen rund um die ambulante und stationäre Pflege zu beachten.

Um die Pflege konsequent an den Wünschen und Bedarfen der Menschen mit Pflegebedarf und ihrer Angehörigen auszurichten, müssen diese außerdem in die Entscheidungen und Planungen einbezogen werden. Deshalb wurden im Qualitätsausschuss Pflege noch einmal die Voraussetzungen für Transparenz und eine effektive Beteiligung verbessert: die Sitzungen werden nun im Internet übertragen und die auf Bundesebene maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe pflegebedürftiger und behinderter Menschen werden künftig professionell durch eine Referentenstelle unterstützt.

Um eine gute pflegerische Versorgung sicherzustellen, braucht es gerade auch mit Blick auf den Pflegekräftebedarf weitere Anstrengungen. Gemeinsames Ziel der Bundesregierung ist es daher, die Arbeitsbedingungen in der Pflege kontinuierlich und nachhaltig zu verbessern. Auch dazu wurden bereits eine Vielzahl von Maßnahmen auf den Weg gebracht, beispielsweise die Personalbemessung in der Langzeitpflege und im Krankenhaus sowie die Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus den Krankenhaus-Fallpauschalen.

Mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) und dem Pflegebonusgesetz wurden zudem die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine attraktive Entlohnung der Beschäftigten in der Langzeitpflege erheblich verbessert. So können und müssen die ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen seit September 2022 ihre Beschäftigten in Betreuung und Pflege mindestens in Höhe einer tariflichen Entlohnung bezahlen. Dies hat im Bereich der Langzeitpflege bereits zu deutlichen Lohnsteigerungen geführt.

Das Pflegeberufegesetz, welches 2020 in Kraft getreten ist, hat den Grundstein für eine zukunftsfähige und qualitativ hochwertige Pflegeausbildung gelegt. Mit der nun generalistisch ausgerichteten Ausbildung wurden vorbehaltene Tätigkeiten und ergänzend zur beruflichen Pflegeausbildung ein primärqualifizierendes Pflegestudium eingeführt. Schulgeld darf nicht mehr erhoben werden und alle Auszubildenden haben Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Ausbildungsvergütung, die inzwischen zu den höchsten Ausbildungsvergütungen in Deutschland gehört. Mit der Durchlässigkeit von der Pflegeassistenz, Pflegefachkraft bis hin zur akademisierten Pflegekraft stehen in der Pflege breit gefächerte Karrierewege und Einsatzgebiete offen.

Durch das Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudG) wurde richtigerweise auch eine Vergütung für die Pflegestudierenden eingeführt, welche das Studium deutlich attraktiver macht. Zudem werden ab 2025 erweiterte Kompetenzen für die selbstständige Ausübung von Tätigkeiten der Heilkunde in die hochschulische Pflegeausbildung integriert.

Bestandteil des bereits erwähnten Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetzes waren auch die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte. So wurde zum einen die regelhafte Finanzierung von Springerpools und anderen betrieblichen Ausfallkonzepten in der Langzeitpflege ermöglicht, was zu einer verlässlicheren Versorgung und Dienstplangestaltung und damit zur Reduzierung der Leiharbeit führen kann. Zum anderen wurde das Förderprogramm zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf verlängert, wodurch vor allem Maßnahmen von Pflegeeinrichtungen förderungsfähig sind, die auf eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zielen.

Im Digital-Gesetz (DigiG) interessant: Kranken- und Pflegekassen dürfen auf Basis von ihnen bereits vorliegenden Daten personalisierte Hinweise an ihre Versicherten geben, wenn dies dem individuellen Schutz der Gesundheit der Versicherten dient, zum Beispiel der Arzneimitteltherapiesicherheit, der Erkennung von Krebserkrankungen und seltenen Erkrankungen oder zur Verhinderung einer Pflegebedürftigkeit (Digital-Gesetz (DigiG))

Die SPD hat Potenziale durch Digitalisierung freigesetzt: Für telemedizinische Versorgung, Nachsorge, Standardisierung und Anbindung der Pflegeheime an die technische Infrastruktur haben wir neue Fristen im PUEG festgelegt, um die Träger zu entlasten.

Bürokratieabbau:
Ständig neue erforderliche Zusatzqualifikationen, Unterweisungen, komplexe Förderanträge etc. sind ein Problem in der Praxis.
Das Strukturmodell, das von vielen Einrichtungen bereits angewendet wird: Strukturierte Informationssammlung SIS; nur dann dokumentieren, wenn sich etwas geändert hat. Für das Bürokratie-Entlastungsgesetz sind zahlreiche Impulse aus der Pflege aufgenommen worden, 

In der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung die pandemiebedingte Mehrausgaben und Mindereinnahmen – bekannt auch als „Pflegeschutzschirm“ – bei Trägern der Pflegeeinrichtungen in Milliardenhöhe mit Steuergeld ausgeglichen. Ebenso wurde eine Milliarde Euro für die professionell Pflegenden bereitgestellt, um die hohe pandemiebedingte Arbeitsbelastung der Pflegekräfte auch finanziell wertzuschätzen.

Hier nochmal die Bilanz, was die SPD an Gesetzen in den vergangenen 3 Jahren im Bereich Pflege beschlossen hat:

Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (2022)

Pflegebonusgesetz (2022)

Schutz der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen bei gest. Energiepreisen (BMWK, 2022)

GKV Finanzstabilisierungsgesetz (2022)

Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (2023)

Pflegestudium-Stärkungsgesetz (2023)

Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung (2023)

Pflegepersonalbemessungsverordnung – PPBV (2023)

Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (2023)

Hitzeschutzplan (2023)

Digital-Gesetz (2024)

Gesundheitsdatennutzungsgesetz (2024)

Krankenhaustransparenzgesetz (2024)

GAP-Projekt der Bevollmächtigten der BReg für Pflege (Gute Arbeitsbedingungen in der Pflege zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf, 2021-2024).

Wir wissen, dass viel zu tun bleibt, und werden das auch anpacken. Die SPD sagt ganz klar in ihrem Wahlprogramm: Wir werden pflegende Angehörige entlasten. Wir werden dafür sorgen, dass auch zu Hause hochwertige Pflege möglich ist

Wir werden uns für mehr Zeitsouveränität für alle pflegenden Angehörigen und nahestehenden Personen durch die Familienpflegezeit und das Familienpflegegeld – analog zum Elterngeld – einsetzen. Das stärkt die Selbstbestimmung von Pflegebedürftigen und ihren Familien. 

Zugleich werden wir die Beratung, Vernetzung und Anlaufstellen für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen ausbauen und neue Wohnformen verstetigen sowie die Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen ausbauen, um die bedarfsgerechte Pflegeinfrastruktur zu stärken.

Ich hoffe auf ein starkes Ergebnis der SPD am kommenden Sonntag, damit wir das alles umsetzen können.

Freundliche Grüße

Ingo Schäfer