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Ingo Schäfer
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Frage von Thomas E. •

Warum übersteigt die vom Bund in der Begründung des § 132a BBG vorgesehene Lehrverpflichtung an Bundeshochschulen die einschlägige Empfehlung des Wissenschaftsrates um fast 20 Prozent?

Sehr geehrter Herr Schäfer,

die Regierungsbegründung zum Entwurf eines Gesetzes über die Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals an Hochschulen des Bundes und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BR-Drs. 673/23) sieht eine Beibehaltung des sog. "Rahmenmodells" vor, demzufolge die Lehrverpflichtung 792 LVS p.a. also 44 Lehrwochen im Jahr beträgt. Laut Stellungnahme des Wissenschaftsrates zur Reakkreditierung der vom Gesetzentwurf bemerkenswerterweise nicht miterfassten Hochschule der Bundesagentur für Arbeit vom 20.1.2017 (WR-Drs. 5924/17) stellen 666 LVS p.a. den "oberen Rand" der Lehrverpflichtung an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften dar. Wie ist die von der Bundesregierung für alle anderen Bundeshochschulen intendierte um 126 LVS (7 Lehrwochen) längere Lehrverpflichtung mit der Expertenaussage des Wissenschaftsrates in Einklang zu bringen?

Herzliche Grüße und vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Professor A.,

sehr geehrter Herr Professor E.,

gerne bin ich bereit, mit Ihnen über das Thema in einem persönlichen Gespräch in Berlin zu sprechen. Dazu wird sich mein Büro bei Ihnen melden. 

Freundliche Grüße

Ingo Schäfer

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.
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