Sehr geehrter Herr Schäfer, Wie stehen Sie zur Änderung des Transsexuellengesetzes? Können Sie die Änderung während dieser Legislaturperiode versprechen? Mit freundlichen Grüßen
Raphaela R.
Ich wäre gerne zu einen Gesprächstermin bereit.
Schönen Gruß vom "Jupp"
Sehr geehrte Frau R.,
danke für Ihre Frage. Ich komme aufgrund des Wahlkampfes und des Aufbaus meiner Bundestagsbüros erst jetzt dazu, Ihnen zu antworten. Bitte haben Sie dafür Verständnis.
Sie fragen, ob die SPD mehr Rechte für transsexuelle Personen beschließen will. Die kurze Antwort lautet: Ja, wir wollen auch bei diesem Thema Fortschritte erzielen.
Wir sind zur Wahl im September angetreten mit dem Ziel, „dass trans-, inter- und nicht binäre Menschen im Recht gleich behandelt werden, deshalb werden wir das Transsexuellengesetz reformieren. Das Diskriminierungsverbot wegen der geschlechtlichen und sexuellen Identität werden wir in Art. 3 Abs. 3 GG aufnehmen. Die gleichberechtigte Teilhabe aller Geschlechter und Identitäten ist ein Gewinn für die ganze Gesellschaft. So können alte Rollen- und Denkmuster aufgebrochen werden. Wir setzen uns für die Anerkennung und Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans-, Inter- und queeren Menschen (LSBTIQ*) ein. Wir setzen uns die rechtliche Absicherung von LSBTIQ*-Familien und Trans* und Inter*Personen zum Ziel.
Wir stellen uns konsequent gegen Diskriminierung und Gewalt. Wir werden einen nationalen Aktionsplan gegen Homo-, Bi-, Trans- und Interphobie und Gewalt gegen LSBTIQ* einführen und uns auf europäischer Ebene für die Ächtung solcher Diskriminierung einsetzen. Wir fördern den Kampf gegen Gewalt und Diskriminierung, die sich gegen queere Menschen richtet - in Deutschland und der Europäischen Union. Wir werden darauf hinwirken, dass die diskriminierende Richtlinie der Bundesärztekammer zur Blutspende abgeschafft wird.“
Im Koalitionsvertrag haben wir nun Folgendes festgehalten:
"Wir werden das Transsexuellengesetz abschaffen und durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzen. Dazu gehören ein Verfahren beim Standesamt, das Änderungen des Geschlechtseintrags im Personenstand grundsätzlich per Selbstauskunft möglich macht, ein erweitertes und sanktionsbewehrtes Offenbarungsverbot und eine Stärkung der Aufklärungs- und Beratungsangebote."
Darüber hinaus wollen wir:
"Die Kosten geschlechtsangleichender Behandlungen müssen vollständig von der GKV übernommen werden. Wir werden im Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung Umgehungsmöglichkeiten beseitigen. Für Trans- und Inter-Personen, die aufgrund früherer Gesetzgebung von Körperverletzungen oder Zwangsscheidungen betroffen sind, richten wir einen Entschädigungsfonds ein. Wir werden die Strafausnahmen in § 5 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz vor Konversionsbehandlungen aufheben und ein vollständiges Verbot auch von Konversionsbehandlungen an Erwachsenen prüfen."
Ich bin zuversichtlich, dass die SPD mit einer neuen Koalition im Deutschen Bundestag Fortschritte bei den Rechten der transsexuellen Personen erreichen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Schäfer