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Ingo Schäfer
SPD
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Frage von Thomas E. •

Ist mit Erlass des § 132a BBG eine Angleichung der Lehrverpflichtung aller erfassten HAW des Bundes auf 792 LVS beabsichtigt? Anderenfalls: Wie würde eine fortdauerende Ungleichbehandlung begründet?

Sehr geehrter Herr Schäfer,

der Regierungsentwurf eines Gesetzes über die Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals an Hochschulen des Bundes und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften sieht eine Übernahme des sog. Rahmenmodells mit einer Lehrverpflichtung von 792 LVS an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften des Bundes vor und beruft sich dabei auf ein entsprechendes Diktum des Bundesrechnunghofs. Das Rahmenmodell gilt indes derzeit nur an der Hochschule des Bundes, während an der Hochschule der Bundesbank eine Lehrverpflichtung von 648 LVS und am Fachhochschulteil der beiden Universitäten der Bundeswehr eine Lehrverpflichtung von 462 LVS haben. Ist vorgesehen, mit Erlass des § 132a BBG die Lehrverpflichtung an allen vier Hochschulen im Sinne des besagten Diktums des Bundesrechnungshofs auf 792 LVS anzuheben? Falls nicht: Wie wäre eine derart massive Ungleichbehandlung begründbar?

Herzliche Grüße und vielen Dank im Voraus,

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Professor A.,

sehr geehrter Herr Professor E.,

gerne bin ich bereit, mit Ihnen über das Thema in einem persönlichen Gespräch in Berlin zu sprechen. Dazu wird sich mein Büro bei Ihnen melden. 

Freundliche Grüße

Ingo Schäfer

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.
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