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Ingo Schäfer
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Frage von Stefan P. •

Beschwerde das PKW Fahrer/in die 125er fahren dürfen ?

Sehr geehrter Herr Schäfer
Meine Frage ist" Auf die DB und Bus ist Null verlass"jeder Mofa Fahrer/rin musste mit 25kmh die gleiche Prüfung Ablegen wie die mit 45 oder 125er"und jetzt kommt es"und von den Arbeitslosen haben mindestens 400.000 Menschen den Mofa Schein und die den gar nicht groß nutzen können? Aber sie wollen mir doch nicht ernsthaft erzählen das PKW Fahrer/rin die 125er ohne Erfahrung fahren können als ein Mofa Fahrer/rin?Zweirad ist nicht Vierrad"Die Mofa fahren oder 45kmh Roller haben sehr lange im Verkehr Erfahrung gesammelt und könnten ohne Probleme die 125er fahren"das hat folgenden Hintergrund"mit dem Mofa kann man nicht auswerts außerhalb seiner Stadt Arbeit suchen oder aufnehmen"wieso werden dehnen solche Steine in den Weg gelegt ?wieso werden die 25km und 45km Fahrer/ri nicht berücksichtigt auch ohne Prüfung fahren zu dürfen?Gleiches Recht für Alle oder Keiner"Perspektive schaffen und deutlich besser für die Umwelt denn Bus und DB haben viel mehr verbrauch.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr P.,

danke für Ihren Beitrag.

Es gibt in der Europäischen Union (EU) eine gemeinsame Verkehrspolitik. Das ist sinnvoll, um in einem nahezu grenzenlosen Europa möglichst einheitliche Verkehrsregeln zu haben. Das erleichtert den Bürgerinnen und Bürgen das Reisen. Und auch für die Verwaltungen ist es einfacher. Deshalb gibt es die sogenannte Führerschein-Richtlinie der EU. Damit die Regeln, wer welche Fahrzeuge fahren darf, vereinheitlicht werden. Diese Richtlinie sieht die Möglichkeit vor, dass Personen mit einem Führerschein für PKW auch 125 cm3-Motorräder fahren dürfen. Bis Ende 2020 war das in Deutschland unzulässig. In Italien und anderen Staaten war das allerdings möglich. Um das zu vereinheitlichen hat die die "alte" Bundesregierung das Recht geändert. Seitdem dürfen Inhaber eines Führerscheins der Klasse B nun auch "kleine" Motorräder fahren.  

Um die erforderliche Sicherheit zu gewährleisten und die Fahrer der 125er über grundlegende Fahrerfahrung verfügen und nicht mehr der Hochrisikogruppe der Fahranfänger (18-24Jahre) angehören, wurde das Mindestalter auf 25 Jahre festgesetzt und ein Fahrerlaubnisbesitz von fünf Jahren geregelt. Außerdem müssen Interessierte innerhalb eines Jahres vor einer Änderung des Führerscheins eine Fahrerschulung absolvieren, in der die theoretischen und praktischen Grundlagen für das Führen eines Kraftrades der Klasse A1 vermittelt werden. Der Umfang der Fahrerschulung beträgt 9 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (13,5 Zeitstunden bestehend aus 6 Zeitstunden Theorie und 7,5 Zeitstunden Praxis) und beschränkt sich nur auf die wesentlichsten Grundlagen für das Führen von Zweirädern. Inhalte der Schulung sind im Wesentlichen die für die Klasse A1 vorgeschriebenen Grundfahraufgaben sowie Fahrten auf Bundes- oder Landstraßen und Autobahnen. Die Schulung soll die Kompetenzen vermitteln, die benötigt werden, um ein Kraftrad der Klasse A1 sicher führen zu können. Die Übungen können sowohl außerhalb des öffentlichen Straßenraums als auch auf öffentlichen Straßen durchgeführt werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage beantworten.

Freundliche Grüße

Ingo Schäfer

 

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