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Antwort von Ingo Rust
SPD
• 21.09.2010

(...) Zuständig ist hierfür der jeweilige Stadt- oder Landkreis und nicht das Land. Von daher kann ich Ihnen leider nicht sagen, wie sich die Gebühr für einen Eintrag im Fahrzeugschein in Ihrem speziellen Fall zusammensetzt bzw. wie das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist. (...)

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