Frage an Ingo Friedrich von Michael H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Friedrich,
ich habe mich gerade durch eine Seite der Bürgerinitiative gegen den EU-Vertrag (Lissabon) gelesen. Ob das geschriebene dort Stimmt oder nicht, kann ich nicht nachvollziehen. Wenn aber auch nur ein Teil der Aussagen dort stimmen, muss ich sagen: starke Bauchschmerzen.
Beispielsweise die Gliederung der EU "Demokratie". Ist es nicht so, daß wenn die EU einen Aufnahmeantrag an die EU stellen würde, dieser abgelehnt werden müsste?
Wer wählt bitte diese "Kommission"?
Das EU-Parlament hat nach den Aussagen der Webseite nicht viel bis zu nichts zu sagen. Kann keine Gesetzesanträge stellen usw.
Für mich persönlich ist das Parlament die Wichtigste Errungenschaft einer Demokratie. Der "Aufsichtsrat", der die Regierung kontrolliert und die Richtlinien festlegt. In der EU sitzt das Parlament mit viel Getöse herum und die Entscheidungen trifft die Kommission. Folglich würde die EU auch ohne EU-Parlament problemlos weiter funktionieren. Das kann nicht sein! Wenn schon die Bevölkerung fast nicht mitsprechen kann, wäre es zumindest wichtig, daß das Parlament die absolute Kontrolle hat. Wozu sonst noch wählen?
Ebenso die EU-Richter - nach Gnaden der EU Regierungen und wenn sie nicht funktionieren wie es gewünscht ist, fliegen sie nach 6 Jahren eben raus? Wozu dann noch Richter? Das können dann die Regierungen der Länder gleich selbst erledigen.
Also insgesamt gesagt, möchte ich in so einem Staatsgebilde nicht leben. Für mich sind die größten Denker der neueren Geschichte diejenigen, die das Deutsche Grundgesetz aufgestellt und verabschiedet haben. Dieses Grundgesetz darf keinesfalls durch ein nichtdemokratisches nach Lobbyinteressen gesteuertes Regelwerk aufgelöst werden!
Wäre es nicht an der Zeit, die Bürger der EU über diese und viele andere Dinge aufzuklären und über solche wichtige Fragen abstimmen zu lassen? Egal ob in Irland oder Italien. Hier geht es nicht um Gurkenkrümmung, hier geht es um unser aller Zukunft .
Viele Grüße
Michael Haagen
Sehr geehrter Herr Haagen,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an der Gewaltenverteilung in der EU.
Die institutionelle Struktur der Europäischen Union wird immer wieder breit diskutiert und in Frage gestellt. Dies ist wichtig und gut so, schließlich werden dort Entscheidungen für etwa 500 Millionen Bürger getroffen. Ich will im Folgenden versuchen, detaillierter auf Ihre Fragen einzugehen:
Zunächst zur Europäischen Kommission: Sie ist für die korrekte Umsetzung der europäischen Gesetze und des Haushaltsplanes zuständig. Da die Kommission nur dem Gemeinschaftsinteresse verpflichtet ist, hat sie das Initiativrecht für Gesetzesvorlagen. Die Europäische Kommission ist in etwa vergleichbar mit der deutschen Bundesregierung, die ebenfalls Gesetzesvorschläge ausarbeitet. An der Spitze der Europäischen Kommission stehen 27 Kommissare, einer für jeden EU-Mitgliedsstaat. Die Kandidaten werden von den Regierungen vorgeschlagen, doch das Europäische Parlament entscheidet nach Anhörung eines jeden Kommissars. Es kann die ernannten Kommissare ablehnen oder auch während der Amtszeit durch ein Misstrauensvotum abwählen. Das Europäische Parlament kann auch jederzeit die Kommission auffordern, eine Gesetzesinitiative zu starten. Das tut die Kommission dann auch fast immer. Insofern gibt es ein "indirektes Initiativrecht" des Parlaments.
Es ist leider ein weit verbreitetes Missverständnis, dass die Europäische Kommission allein die Entscheidungen in Brüssel trifft. Die Kommission legt, wie schon erwähnt, Gesetzesvorschläge vor, darüber entscheiden dann das Europäische Parlament und der Ministerrat. Im Ministerrat sind die Regierungen der einzelnen Mitgliedsstaaten vertreten. Da diese Regierungen durch Wahlen zustande kommen, ist der Ministerrat auch demokratisch legitimiert.
Das Europäische Parlament ist gemeinsam mit dem Ministerrat Gesetzgeber. Die Mitsprache des Parlaments hat sich seit seiner Gründung stark ausgeweitet. Nur in wenigen Bereichen (z.B. Außen- und Verteidigungspolitik) entscheidet der Rat alleine. Der Vertrag von Lissabon würde die Kontrollkompetenzen des Parlaments nochmals ausweiten und es endgültig zum gleichberechtigten Gesetzgeber machen.
Neben der Einsetzung der Kommissare entscheidet das Parlament auch über den EU - Haushalt und kontrolliert am Ende des Rechnungsjahres, ob alle Gelder ordnungsgemäß ausgegeben wurden.
Ich bin nun seit 30 Jahren Mitglied im Europäischen Parlament und ich kann Ihnen versichern, dass sich das Parlament in dieser Zeit zu einem der Hauptakteure der EU entwickelt hat.
Was die Richter des Europäischen Gerichtshofs betrifft, so werden diese von den Regierungen der Mitgliedsstaaten für jeweils 6 Jahre ernannt. Allerdings müssen sie unabhängig sein und die Qualifikation besitzen, die im jeweiligen Land eine Arbeit am höchsten Gericht ermöglicht. Ich habe den Eindruck, dass der Europäische Gerichtshof unabhängig von den Meinungen der jeweiligen Regierungen sehr kompetent seine Entscheidungen fällt. Ein deutscher Richter des Europäischen Gerichtshofs ist in keinster Weise Geisel der Bundesregierung.
Trotz allem gibt es in der EU noch einige Defizite, was Bürgerbeteiligung und Transparenz der Entscheidungen betrifft. Der Vertrag von Lissabon enthält einige Elemente, um die Lücken zu schließen, zum Beispiel das Europäische Bürgerbegehren. Mit einer Million Unterschriften von Bürgern aus mehreren Mitgliedsstaaten kann die Europäische Kommission in einem bestimmten Bereich zum Handeln aufgefordert werden. Ich selbst stehe seit mehreren Wochen in Verhandlungen mit der Kommission, um ein gemeinsames Lobbyisten - Register zu erstellen, in das sich alle Interessenvertreter, die hier in Brüssel aktiv sind, eintragen müssen. Dabei müssen auch die Ausgaben offengelegt werden, die diese Organisationen für ihre Lobbyarbeit ausgeben. Das kann jeder Bürger im Internet sehen und somit entsteht mehr Offenheit. Es gibt also starke Bemühungen, den interessierten Bürger mehr in den europäischen Entscheidungsfindungsprozess einzubinden. Dazu gehört auch die Forderung der CSU, ein Referendum abzuhalten, wenn Deutschland weitere Souveränitätsrechte an die EU übertragen soll.
Jetzt gilt es für die Beteiligung an den Europawahlen Anfang Juni zu werben, damit die Zusammensetzung des Europäischen Parlamentes dem Wunsch des Volkes entspricht. Je höher die Wahlbeteiligung ist, desto mehr repräsentiert das Europäische Parlament die Bürger.
Mit besten Grüßen
Dr. Ingo FRIEDRICH, MdEP