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Frage von Peter A. •

Frage an Ingo Friedrich von Peter A. bezüglich Kultur

Im EU-Parlament steht kurz vor den Neuwahlen eine Abstimmung zur Verlängerung des Urheberrechtsschutzes von 70 auf 95 Jahre an.

Meiner Meinung nach profitieren davon auf keinen Fall die Urheber eines Werks, die in fast allen Fällen 70 Jahre nach ihrer Schöpfung bereits verstorben sind, sondern nur die Medienkonzerne, die dem Urheber oftmals alle Rechte an seinem Werk abkaufen.
Die Allgemeinheit, der bald schon ältere bekannte Werke kostenlos zur Verfügung stehen würden, würde hingegen durch die Verlängerung der exklusiven Nutzungrechte für diese Konzerne geschädigt.

Werden Sie dieser Verlängerung dennoch zustimmen?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Asemann,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Verlängerung der Schutzdauer des Urheberrechts. Die Europäische Kommission hatte vorgeschlagen, die bestehende Schutzdauer von derzeit 50 auf 95 Jahre zu verlängern. Dieser drastische Änderungsvorschlag war vielfältiger Kritik ausgesetzt und deshalb wurde die Entscheidung im Parlament zeitlich verschoben. In der Zwischenzeit wird nun in den Ausschüssen an Änderungen gearbeitet.

Durch den Vorschlag der Kommission soll dem Umstand der höheren Lebenserwartung Rechnung getragen werden. Für viele Studiomusiker aus den späten 50er Jahren stellen die Einnahmen durch das Urheberrecht den einzigen Lebensunterhalt dar. Diese Einnahmen würden nun in den kommenden Jahren für solche Musiker wegfallen. Deshalb bedarf es einer Verlängerung der Schutzdauer. Allerdings halte ich, genau wie Sie, eine Erhöhung auf 95 Jahre nicht für sinnvoll. Deshalb unterstütze ich folgende Änderungsvorschläge:

1. Ich unterstütze den Änderungsvorschlag, die Schutzdauer des Urheberrechts nicht auf 95, sondern nur auf 70 Jahre zu verlängern. Damit meine ich, wird die steigende Lebenserwartung ausreichend berücksichtigt. Im Moment ist zu erwarten, dass diese Änderung so auch umgesetzt wird.

2. Die Gesetzesänderung sieht die Einrichtung eines Künstlerfonds vor, in den die Musikindustrie 20% ihrer durch die Schutzfristverlängerung zu erwarteten Zusatzeinnahmen einzahlen muss.

3. Des Weiteren unterstütze ich die Einführung der sogenannten "use-it-or-lose-it-Klausel". Diese besagt, dass Musikunternehmen, die von Ihrem Recht der Vermarktung innerhalb eines bestimmten Zeitraums keinen Gebrauch machen, das Recht an die Künstler zurückgeben müssen.

Mit diesen und analogen Änderungen halte ich die Verlängerung für vertretbar. Der Allgemeinheit wird im Übrigen dadurch nicht geschadet. Studien zufolge ist der Erwerb geschützter Musikaufnahmen nicht teurer als der ungeschützter. Insofern bin ich zuversichtlich, dass eine gute Lösung gefunden wird, die auch wirklich den betroffenen Musikern hilft und nicht auf Kosten der Allgemeinheit geht.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen den aktuellen Stand der Gesetzgebung zur Verlängerung der Schutzdauer genauer erläutern und Ihre Bedenken klären. Diskussion und Dialog ist in dieser Hinsicht immer wichtig. Nur mit einer mündigen und interessierten Bürgerschaft kann die europäische Idee der Einheit umgesetzt werden.

Mit besten Grüßen

Dr. Ingo FRIEDRICH, MdEP