Frage an Ingo C. Runge von Werner F. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Runge,
leider ist Ihre Aussage so nicht richtig:
"Finden Sie es richtig, dass Radfahrer und Fußgänger als Benutzer eines Kreisverkehres dem Auto die Vorfahrt gewähren müssen? Sollte es nicht so sein, dass ALLE Benutzer eines Kreisverkehrs Vorfahrt haben?
Dies ist schon jetzt entsprechend der Fall, es sei denn, die Beschilderung regelt etwas anderes. Was geschärft werden muss ist an vielen Stellen das Bewusstsein, dass alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt unterwegs sind."
Lediglich aus dem Kreisverkehr ausfahrende Autofahrer haben querenden Fußgängern und Radfahrern die Vorfahrt zu gewähren. Warum nicht auch einfahrende Autofahrer?
Können Sie mir diese deutsche Absurdität erklären?
Mit freundlichen Grüßen
W. F.
Hallo Herr F.,
ohne ein Autor der Straßenverkehrsordnung zu sein, dazu meine Antwort. Der Radfahrer, als Nutzer des Kreisverkehrs, so ja auch ihre Frage, muss dem einfahrenden Autofahrer keine Vorfahrt gewähren, ebenso wenig wie dem ausfahrenden.
Der Fußgänger, der die Straße quert ist formal wohl nicht Nutzer des Kreisverkehrs, sondern quert einfach eine Straße, soll er dies mit Vorrang tun können, so wäre hier ein Zebrastreifen anzubringen. Ob diese Regelung, wie wohl intendiert, die Unfallgefahr minimiert, weil der Autofahrer beim einfahren in den Kreisverkehr seine Aufmerksamkeit nur auf den im Kreisverkehr rollenden Verkehr richten muss, vermag ich nicht einzuschätzen. Grundsätzlich machen Kreisverkehre aber ja den Verkehr flüssiger und senken das Unfallrisiko. Zudem sind sie im laufenden Betrieb deutlich günstiger als eine Ampelkreuzung, weshalb ich es, um nochmal auf ein landespolitisches Thema zu lenken, für sinnvoll halte, bei Baumaßnahmen, dort wo möglich, Kreisverkehre statt Ampelkreuzungen einzurichten.