Ingmar Jung
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Frage von Hubertus S. •

Wie stehen Sie zum Einsatz von Funkwasserzählern, wenn dadurch andere Rechte (DS-GVO, Grundgesetz §13) eingeschränkt werden?

Sehr geehrte Herr Jung,
…neue Medien, neue Formate der Kommunikation.
Kurz und knapp meine konkreten Fragen:
1) wie stehen Sie zum Einsatz von Funk-Wasserzählern in den privaten Haushalten durch die Wasserversorgungsbetriebe?
2) Wie stehen Sie dazu, dass hierbei z.T. keine Berücksichtigung der Datenschutz-rechtlichen Grundlage, insbesondere der unter Art. 13/14 verpflichtenden Rechtegewährung für die Betroffenen, stattfand/stattfindet?
3) Unter der Annahme, dass die DS-GVO nicht angemessen berücksichtigt worden wäre beim Einbau/Nutzung der Funk-Wasserzähler: Wie stehen Sie zu dem dann damit verbundener Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung (Verstoß gegen Art. 13 GG)?
Danke für präzise Antworten hierzu
Hubertus Siegert

Ingmar Jung
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr S.

vielen Dank für Ihre Frage. Die Rechtsprechung hält den Einbau von Funkwasserzählern grundrechtlich und datenschutzrechtlich für zulässig. Wichtig ist, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ordnungsgemäß erfolgt.  Ist ein Funkwasserzähler eingebaut, muss auch in der Regel kein Zugang zur Wohnung mehr zwecks Ablesens gewährleistet werden. Für nähere Informationen wenden Sie sich gerne direkt unter ingmar.jung@bundestag.de an mich. 

Mit besten Grüßen

 

Ingmar Jung