Frage an Inge Schramm von Alfons G. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Schramm,
Zur Zeit gilt bei uns in der Transplantationsmedizin gemäß TPG für Organspenden die erweiterte Zustimmungslösung. Wenn abgestimmt werden müsste was zukünftig gelten soll: a) enge Zustimmungslösung, b) erweiterte Zustimmungslösung oder c) Widerspruchslösung – wofür würden Sie sich entscheiden? Wie ist Ihre Meinung zum sogenannten Hirntod.
Mit freundlichen Grüßen
Alfons Grau
Sehr geehrter Herr Grau,
wenn ich jetzt für das -TPG Transplantationsgesetz- stimmen müsste, würde ich mich für die -Enge Zustimmungslösung- entscheiden. Die Würde des Menschen ist unantastbar, also muss es eine bewusste und freie Entscheidung für oder gegen eine mögliche Spende der betroffenen Person gegeben haben. Natürlich ist mir bewusst dass es auch für die jetzt gültige -Erweiterte Zustimmungslösung- gute Gründe gibt. Der -Wiederspruchslösung- könnte ich nicht zustimmen, weil man nicht davon ausgehen kann das die Bürger ausreichend über den entsprechenden Sachverhalt informiert sind.
Der Hirntod ist das in der Medizin gängige Todeskriterium und bedeutet das irreversible Ende aller Hirnfunktionen aufgrund von weiträumig absterbenden Nervenzellen. Mit Feststellung des Hirntodes ist naturwissenschaftlich-medizinisch der Tod des Menschen festgestellt. Möglicherweise kann nicht sichergestellt werden, dass mit dem Hirntod auch alle Empfindungen erloschen sind.
Hier ist sicherlich große Vorsicht angebracht.
Mit freundlichen Grüßen
Inge Schramm
Sehr geehrter Herr Grau,
wenn ich jetzt für das -TPG Transplantationsgesetz- stimmen müsste, würde ich mich für die -Enge Zustimmungslösung- entscheiden. Die Würde des Menschen ist unantastbar, also muss es eine bewusste und freie Entscheidung für oder gegen eine mögliche Spende der betroffenen Person gegeben haben. Natürlich ist mir bewusst dass es auch für die jetzt gültige -Erweiterte Zustimmungslösung- gute Gründe gibt. Der -Wiederspruchslösung-könnte ich nicht zustimmen, weil man nicht davon ausgehen kann das die Bürger ausreichend über den entsprechenden Sachverhalt informiert sind.
Der Hirntod ist das in der Medizin gängige Todeskriterium und bedeutet das irreversible Ende aller Hirnfunktionen aufgrund von weiträumig absterbenden Nervenzellen. Mit Feststellung des Hirntodes ist naturwissenschaftlich-medizinisch der Tod des Menschen festgestellt. Möglicherweise kann nicht sichergestellt werden, dass mit dem Hirntod auch alle Empfindungen erloschen sind.
Hier ist sicherlich große Vorsicht angebracht.
Mit freundlichen Grüßen
Inge Schramm