Frage an Inge Schramm von Daniel M. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Schramm,
sehen Sie durch das Zugangserschwernisgesetz in seiner derzeitigen Form das Grundgesetz verletzt?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Sehr geehrter Herr Michalik,
gerne beantworte ich die von Ihnen gestellte Frage !
Ja, ich sehe durch das Zugangserschwerungsgesetz (ZugErschwG) das Grundgesetz (GG)verletzt. Betroffen sind aus meiner Sicht GG Art 5 Abs. 1, Art. 10 Abs. 1 und Art 14 Abs. 1
Die Wirksamkeit auf die Verhinderung von kinderpornographischen Inhalten im Internet ist nicht gegeben, somit stellt sich für mich die Frage was soll so ein Gesetz. In Deutschland hat das BKA ohnehin jede Möglichkeit die Löschung krimineller Internetangebote einzuleiten und für Internetangebote auf ausländischen Servern gehe ich von einer wirksamen Zusammenarbeit mit EUROPOL und INTERPOL aus. Sinn macht das Gesetz für mich nur dann, wenn man technische Möglichkeiten schaffen möchte um die BÜRGER vor weiteren Netzinhalten zu schützen (ZENSUR).
Viele Grüße
Inge Schramm