Inge Schramm
Willi-Weise-Projekt
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Frage von Karl B. •

Frage an Inge Schramm von Karl B. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Schramm,

1.
ich entnehme Ihren oben stehenden Antworten, dass Sie sich gegen die Eigentumsordnung in der Bundesrepublik Deutschland wenden. Ist das lediglich so dahin gesagt oder streben Sie tatsächlich eine umfassende Verstaatlichung von Unternehmen bzw. deren Gewinnen an?

2.
Sie sprechen von einem "Bürgerrecht" aus Art. 20 Abs. 2 GG, das Sie offenbar nicht als verwirklicht ansehen.

Im Wortlaut lautet die Vorschrift: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt." Mit Art. 20 Abs. 2 GG hat der Verfassungsgesetzgeber sowohl das demokratische Prinzip zu Ausdruck gebracht, wie auch die Gewaltenteilung festgeschrieben.

Ist Ihre Kritik an der Bundesrepublik Deutschland eher so zu verstehen, dass Sie meinen, Deutschland sei keine Demokratie, oder sehen Sie vor allem die Gewaltenteilung als verletzt an? Können Sie Ihre ablehnende Haltung unserem Staat gegenüber näher begründen?

Besten Dank, Ihr

Karl Brögereck

Antwort von
Willi-Weise-Projekt

Sehr geehrter Herr Brögereck,
gerne beantworte ich Ihre Frage.

Zu 1.
Nein, keine Verstaatlichung von Unternehmen und deren Gewinnen.

Die mögliche Änderung der Eigentumsordnung wird von mir auf das Bankwesen bezogen.
Ein Bankwesen das sich durch überzogene Renditevorstellungen in ein internationales Spielkasino verwandelt, wo private Geschäftsbanken eine eigene Geldschöpfung betreiben, dieses Geld dem Staat gegen Zinsen leihen und sich mit dem eben verliehenen Geld vom Staat die eigene Zockerei absichern lassen, damit so die nötige Rendite eingefahren werden kann und dabei die gesamte Volkswirtschaft an den Rand des Untergangs bringt, muss mit einer Renovierung des Eigentumsbegriffs rechnen.

Zu 2.
Die Verwirklichung des Bürgerrechts in GG Art. 20 Abs. 2 kann ich nicht sehen, weil das Volk keinerlei Gewalt hat. Man kann nur dann von „Staatsgewalt des Volkes“ sprechen, wenn eine Bürgerbeteiligung außerhalb der Parteien möglich ist und damit Entscheidungen beeinflusst werden können. Gerade bei wichtigen politischen Entscheidungen besteht keine Möglichkeit der Mitwirkung der Bürger ( Lissabonvertrag). Die durch Parteien mit Ausübung von Fraktionszwang getroffenen Entscheidungen erlauben es auch den Parteiabgeordneten nicht ihrem Gewissen oder dem Willen der Bürger im Wahlkreis zu folgen.

Herzliche Grüße

Inge Schramm