Frage an Inge Schramm von Edeltraud D. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Schramm,
werden Sie bei Direktwahl mit der Erststimme der Bürger im Bundestag für Ihren Wahlkreis explizit das Bürgerrecht GG Art. 20 Abs. 2 realisieren.
Ich gehe dabei von der Tatsache aus, dass bei ja, die Bürger eine verständliche Aufklärung über notwendige Reformen erhalten und dann erst abstimmen müssen.
Wenn nein, begründen Sie bitte, warum.
Vielen Dank
Edeltraud Dietert
Sehr geehrte Frau Dietert
Vielen Dank für Ihre Frage !
Das Bürgerrecht GG Art. 20 Abs. 2 werde ich selbstverständlich realisieren, damit die Bürger vernünftige und tragfähige Entscheidungen treffen können werden alle relevanten Informationen benötigt, insbesondere auch um allgemein Klarheit über die Folgen von Entscheidungen zu haben.
Um den Informationsfluss Bürger-Abgeordneter-Bundestag und Bundestag-Abgeordneter-Bürger aufzubauen müssen im Wahlkreis noch RegioWirs aufgebaut werden, diese RegioWirs sollen nach meinen Vorstellungen in jedem Ort ausreichend eingerichtet werden, immer so, dass es allen Bürgern möglich ist, das jeweilige RegioWir mit einem vertretbaren Aufwand an Zeit und Kosten zu erreichen. Die „Neue Demokratie“ lebt dann jede Woche von der Beteiligung der Bürger. Der Aufbau eines RegioWir kann von Ihnen Frau Dietert und von jedem Bürger der sich jetzt angesprochen fühlt überall im Wahlkreis 242-Stadt Erlangen und Landkreis Erlangen-Höchstadt sofort beginnen. Über eine evtl. Einrichtung von RegioWirs im WK 242 unterrichten Sie mich bitte unter der E-Mail Anschrift: regiowir-erlangen@t-online.de Informationen zum RegioWir finden Sie unter http://www.williweise.de/index.php?rub_id=219
Herzliche Grüße
Inge Schramm