
(...) Die Träger der Kindertagesstätten sind im übrigen verpflichtet, für eine regelmäßige Fortbildung der Erzieherinnen und Erzieher zu sorgen. In § 5 Absatz 5 des Kita-Gesetzes heißt es: „Die Fachkräfte in Kindertagesstätten sollen sich regelmäßig fortbilden. Der Träger soll darauf hinwirken, dass die Fachkräfte mindestens drei Tage im Jahr an fachlichen Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen.“ Hierfür sind die Erzieherinnen und Erzieher freizustellen. (...)