Ina Blumenthal
SPD
0 %
/ 2 Fragen beantwortet
Frage von Caglar C. •

Einbürgerung: Ich möchte fragen ob mein Aufenthalt von damals für die Einbürgerung angerechnet wird?

Ich bin1982 in Deutschland geboren und habe bis zu meinem 23 Lebensjahr in Deutschland gelebt. Dann bin ich ausgereist und meine Aufenthaltserlaubnis ist so mit erloschen.

Seit 2023 lebe ich wieder in Deutschland und arbeite als Psychologe in einer stationären Jugendhilfe. Meine Eltern leben nach wie vor in Deutschland.

Ich möchte fragen ob mein Aufenthalt von damals für die Einbürgerung angerechnet wird?bzw wann könnte ich mich einbürgern lassen? Besten Dank

Antwort ausstehend von Ina Blumenthal
SPD
Was möchten Sie wissen von:
Ina Blumenthal
SPD