wie stehen Sie zur Abschaffung der STRABS (Straßenbeitragssatzung) in Niedersachsen?
Sehr geehrte Frau Glosemeyer,
wie stehen Sie zur Abschaffung der STRABS (Straßenbeitragssatzung) in Niedersachsen?
Die kommunale Selbstverwaltung ist nicht die Lösung, da viele Gemeinden in Niedersachsen nicht die finanziellen Mittel haben, um diese Beiträge zu kompensieren.
Und das Abstottern der hohen Beiträge ist auch nicht die Lösung. Wie wollen Sie einem Rentner, der brav 45 Jahre Steuern und alles bezahlt hat, erklären, dass er jetzt auf einmal innerhalb von 4 Wochen einen 5stelligen (Hann Münden 6stelligen) Betrag bezahlen muss.
Der Grundstückseigentümer hat die Straße / Gehweg schon bei der Erstellung einmal anteilig bezahlt und dann ist die Straße unter der Obhut der Gemeinde heruntergewirtschaftet worden.
STRABS sind unsozial !!!
Helfen Sie uns, dass Niedersachsen das 11. Bundesland ohne STRABS wird.
Mit freundlichem Gruß
Thomas F.
BI Danndorf.STRABS.nein.Danke
Sehr geehrter Herr F.,
Ohne Frage sind Investitionen in die verkehrliche Infrastruktur eine wichtige Aufgabe unserer Gemeinden und Städte. Das kostet Geld, weshalb Kommunen für die Instandhaltung die Straßenausbaubeiträge (Strabs) erheben können. Die Entscheidung, eine Straßenausbaubeitragssatzung einzuführen oder abzuschaffen, gehört nun einmal zu den Selbstverwaltungsgarantien der Kommunen. Das Land gibt dafür über das Kommunalabgabengesetz (NKAG) die gesetzlichen Rahmenbedingungen vor. Ob in einer Kommune Straßenausbaubeiträge erhoben werden, wird dabei je nach Kommune per Satzungsbeschluss entschieden.
Es klingt verlockend, die Strabs abzuschaffen, um so Kosten zu sparen. Das Problem dabei ist jedoch, dass die Kosten bleiben und es somit zu einem Ungleichgewicht zwischen GrundstückseigentümerInnen und MieterInnen kommen kann. Zumal der Einnahmeausfall über Steuermittel finanziert werden müsste, die dann, zum Beispiel beim Ausbau unserer Schulen und der Polizei fehlen. Laut Hochrechnungen würden die Kosten bei 100 bis 200 Millionen Euro liegen. Zudem hat sich oft in der Vergangenheit gezeigt, dass die sechsstellige Beiträge meist nur für EigentümerInnen von gewerblichen und größeren Grundstücken fällig werden.
Entsprechend bin ich gegen eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge.
Als der Teil der Landesregierung haben wir jedoch in den vergangenen Jahren viel getan. So können ab diesem Jahr die Kommunen, unabhängig von ihrer Kassenlage, auf die Erhebung von Strabs verzichten. Kommunen wird es dann möglich sein, Kredite zur Finanzierung ihrer Straßenausbaumaßnahmen zu beantragen, ohne zwingend auf die vorherige Erhebung von Straßenausbaubeiträgen angewiesen zu sein. Das entlastet nicht nur die Kommunen, sondern auch die AnwohnerInnen. Zusätzlich wurde die Möglichkeit einer sogenannten "Tiefenbegrenzung" geschaffen. Damit wird erreicht, dass große Grundstücke als auch Eckgrundstücke nicht überproportional belastet werden.