Frage an Ilse Unold von Christoph B. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Meine Frage bezieht sich auf die Bahnsteige im neuen Tiefbahnhof von S21:
Sehr geehrte Frau Unold,
1. Wie zu lesen war, wird der Höhenunterschied zw. Bahnsteiganfang und -ende 6,3 Meter betragen. Um zu vermeiden, dass sich Kinderwägen, Rollstühle und Gehhilfen von alleine in Bewegung setzen, sei geplant den gesamten Boden mit stark konturierten Platten auszulegen, dass Räder darin arretiert werden. Nun meine Frage: Sind Sie überzeugt, dass dies so überzeugend gelingen kann, dass man sagen kann, dass der neue Bahnhof einen spürbaren Fortschritt in Sachen Seniorentauglichkeit und Behindertengerechtigkeit gegenüber dem alten Bahnhof darstellt?
2. Im neuen Durchgangsbahnhof ist für einen notwendigen Bahnsteigwechsel ja immer eine Gleisüberquerung über eine Gleisbrücke notwendig. Dazu gibt es selbstverständlich moderne Rollsteige und Aufzüge, über die man sein Ziel schnell erreichen kann. Etwas schneller als bisher muss man ja schon sein, da die Anschlusszüge durch die halbierte Bahnsteigzahl etwas weniger Wartemöglichkeit haben. Können Sie mich dennoch insoweit beruhigen indem Sie sagen können, dass, ungeachtet dieses kleinen Nachteils, dafür die Qualität der Anschlussverbindungen besser und fortschrittlicher wird. D. h. dass die Wartezeiten spürbar kürzer werden.
3. In jüngster Vergangenheit haben sich auf Bahnsteigen in Deutschland immer wieder brutale Gewaltübergriffe zugetragen, teilweise trotz installierter Überwachungskameras. Ich persönlich habe den Eindruck, dass unser bisheriger Bahnhof durch seine übersichtliche Bauweise durchaus dazu beigetragen hat, dass uns vergleichbare Vorfälle in Stuttgart erspart blieben. Nun meine Frage: Sind Sie überzeugt, dass der neue Tiefbahnhof in Sachen Übersicht, Helligkeit und Überschaubarkeit über alle Ebenen nochmals bessere Bedingungen gegenüber dem alten Bahnhof schafft, um ein in Zukunft sicher noch weiter wachsendes Sicherheitbedürfnis zu erfüllen.
Ich bedanke mich dür die Beantwortung meiner Fragen
Christoph Bühler