Frage an Ilona Deckwerth von Alfred K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Wo muß Bayern bei der Inclusion noch nachbessern.
Sehr geehrter Herr K.,
Inklusion ist ein Grundrecht und muss es uns wert sein. Inklusion ist Grundlage einer menschlichen Gesellschaft, in der jede und jeder den eigenen Platz selbstverständlich einnehmen kann. Auch in Bayern gibt es da noch einiges zu tun.
Obwohl sich die Erwerbsbeteiligung von Menschen mit Behinderung im letzten Jahrzehnt etwas erhöht hat, sind immer noch rund drei Viertel aller Menschen mit Behinderung nicht am ersten Arbeitsmarkt beteiligt. Die Arbeitslosenquote bei Menschen mit Behinderung ist dreimal so hoch wie der Durchschnitt der Bevölkerung. Wir wollen daher eine Erhöhung der Bemessungsgrenze für die Ausgleichsabgabe gemäß § 71 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) auf sechs Prozent. Inklusionsfirmen müssen gezielt gefördert und unterstützt werden, da sie neue Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt eröffnen.
Die Beschäftigungsquote von Menschen mit einer psychischen Erkrankung oder Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt ist sehr gering. Wir wollen, dass die berufliche Wiedereingliederung von Menschen mit einer psychischen Erkrankung oder Behinderung verbessert wird. Insbesondere soll der Ansatz von unterstützter Beschäftigung stärker befördert und umgesetzt werden.
Assistenzhunde leisten vielen Menschen wichtige Hilfe und Unterstützung bei der Bewältigung ihres Alltags. Rechtliche Rahmenbedingungen für Assistenzhunde sollen dazu dienen, die bisherige rechtliche Lage so eindeutig zu verbessern, dass eine barrierefreie Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben für Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten in Begleitung eines Assistenzhundes generell und problemlos möglich wird.
Wir fordern, dass zukünftig jeder Zug der Deutschen Bahn über gekennzeichnete Plätze für schwerbehinderte Menschen verfügen soll und dass deren Buchung einfach und unkompliziert möglich sein muss.
Wir wollen ausreichend finanzielle Ressourcen, um Inklusion auch gut und mit Erfolg realisieren zu können. Dazu gehören insbesondere genügend qualifizierte und fair entlohnte Fachleute zur Begleitung.
Damit Barrierefreiheit nicht nur ein Wunsch für die ferne Zukunft bleibt, fordern wir, dass jährlich 200 Millionen Euro für direkte Maßnahmen zum Ausbau der Barrierefreiheit im Landeshaushalt bereitgestellt werden.
Wir brauchen eine nachhaltige Umsetzung der Inklusion an Schulen. An allen Schulen muss ein multiprofessionelles Team aus Sonderpädagogen, Heilpädagogen, Sozialpädagogen etc. eng mit den Lehrkräften zusammenarbeiten. Die Förderschulen und sonderpädagogischen Förderzentren sollen sich zu inklusiven Schulen weiter entwickeln. Die Aufnahme von Kindern ohne Handicaps muss möglich sein. Die Förderschulen werden Kompetenzzentren und unterstützen die allgemeinen Schulen bei ihren Inklusionsaufgaben. LehrerInnen der allgemeinen Schulen werden in den Themen der Inklusion gezielt fortgebildet. Die Lehrerausbildung muss verpflichtend Anteile der Sonderpädagogik enthalten. SchulbegleiterInnen bekommen ein anderes Aufgabengebiet und sind in Zukunft Teil des pädagogischen Teams der Schule. Dem individuellen Betreuungsbedarf von Kindern gerecht zu werden, wird nicht ohne spezifische Qualifikationen bzw. pädagogische Fähigkeiten möglich sein. Es liegt in der Verantwortung der Schulleitung und der Lehrkräfte, die „AssistentInnen“ zu unterstützen und fortzubilden, damit eine ganzheitliche und umfassende Förderung der SchülerInnen auch gelingt. AssistentInnen gehören zum Schulteam.
Mit freundlichen Grüßen
Ilona Deckwerth, MdL