
(...) Die Verhältniszahlen von Kassensitz und Bevölkerung geben auch nach der Reform von 2014 nicht den tatsächlichen Behandlungsbedarf wieder. Wenn nun Krankenkassen tatsächlich das Kostenerstattungsverfahren deutlich restriktiver genehmigen, wie sie es vermuten lassen, ist die psychotherapeutische Versorgung deutlich in Gefahr. DIE LINKE fordert eine Reform der Bedarfsplanung, die auf einer fundierten Bedarfsermittlung beruht und dafür auch Vorschläge unterbreitet (siehe Antrag „Wohnortnahe Gesundheitsversorgung durch bedarfsorientierte Planung sichern“, Bundestagsdrucksache 18/4187). (...)