Frage an Hubertus Zdebel von Astrid B. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Zdebel,
können Sie noch etwas für den "vergessenen Lärmschutz" beim Ausbau der Umgehungsstraße B 51 / Wolbecker Straße tun?
Im langjährigen Planfeststellungsverfahren gab es das Neubaugebiet "Mühlhäuser Straße" noch nicht - die auf der anderen Seite liegenden Schrebergärten wohl. Diese werden durch einen 1a Lärmschutzwall geschützt - unser hochwertiges "reines Wohngebiet" leider nicht.
Straßen NRW sieht leider keine Möglichkeit mehr und verweist ganz klar an die Stadt Münster als zuständige Instanz für den Lärmschutz. Was können Sie da für uns tun?
Freundliche Grüße
Astrid Bremer
Sehr geehrte Frau Bremer,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Als LINKE stehen wir solchen Straßenausbauprojekten wie dem von Ihnen angesprochenen Ausbau der Umgehungsstraße B 51 / Wolbecker Straße kritisch gegenüber. Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass es in der Verkehrspolitik einen ökologischen Wandel geben muss; zum Beispiel durch den Ausbau des Öffentlichen Personen Nah- und Fernverkehrs.
Zugleich trete ich wie unsere Fraktion im Bundestag für deutlich strengere gesetzliche Regelungen in Bezug auf den Lärmschutz ein, um Anwohnerinnen und Anwohner besser vor Lärmbelastungen zu schützen. Egal, ob es sich um Flug-, Straßen- oder Schienenlärm handelt. So hat meine Fraktion im Bundestag schon 2012 einen Entschließungsantrag eingebracht, wo wir zahlreiche Vorschläge für strengere Lärmschutzregelungen gemacht haben. ( siehe Antrag http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/17/117/1711709.pdf ). Bezüglich des Finanzierungsvorbehalts in § 41 Abs. 2 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG), in dem geregelt ist, dass es Lärmsanierung weiterhin nur nach Kassenlage geben soll, waren wir ebenfalls parlamentarisch aktiv. Wir fordern, dass diese Passage im Gesetz gestrichen wird, denn Gesundheitsschutz hat Vorrang. Auch haben wir als LINKE in den Haushaltsdebatten immer wieder gefordert, dass die bundesweiten Finanzmittel für Lärmschutz deutlich erhöht werden müssen.
In der Tat ist es so, dass der Bund für den Lärmschutz auf Bundesstraßen zuständig ist. Allerdings gilt dies nicht für Bundesstraßen-Abschnitte innerhalb von geschlossenen Ortschaften in Gemeinden mit mehr als 80.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. In diesem Fall trägt die Gemeinde/Stadt die Straßenbaulast ihrer Ortsdurchfahrt.
Ich würde mich gerne mit Ihnen treffen, um mit Ihnen über Ihr Anliegen zu sprechen.
Rufen Sie mich einfach an (im Wahlkreisbüro unter 0251 / 490 92 46 ) oder schreiben Sie mir unter hubertus.zdebel@bundestag.de.
Ferner möchte ich Sie darauf hinweisen, dass DIE LINKE mit einer Ratsfraktion im Rat der Stadt Münster vertreten ist, die bezüglich der kommunalpolitischen Aspekte der B 51-Problematik involviert ist.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Zdebel